Der Weg zu deiner günstigen und Leistungsstarken KFZ-Versicherung
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Häufige Fragen
1. Die KFZ-Haftpflichtversicherung
Wenn du dein Fahrzeug in Deutschland anmelden möchtest, ist die KFZ-Haftpflichtversicherung eine Pflicht. Dafür benötigst du von deinem Versicherer eine elektronische Versicherungsbestätigung (EVB-Nummer). Diese Versicherung deckt Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab, die du mit deinem Fahrzeug verursachst.
Beim Abschluss einer KFZ-Haftpflichtversicherung solltest du ein paar Dinge beachten: Der Gesetzgeber schreibt eine Mindestversicherungssumme von 7,5 Millionen Euro vor. Diese Summe kann jedoch im Schadensfall schnell erschöpft sein. Deshalb empfehlen wir, immer die höchstmögliche Versicherungssumme von 100 Millionen Euro abzusichern.
Diese Versicherungssumme deckt Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab, wobei die Personenschäden auf 15 Millionen Euro begrenzt sind. Obwohl dies die doppelte gesetzlich vorgeschriebene Versicherungssumme ist, bietet sie einen umfassenderen Schutz.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung deckt verschiedene Kosten, die im Zusammenhang mit einem Unfall entstehen können.
Dazu gehören:
- Abschleppkosten
- Reparaturkosten
- Gutachterkosten
- den Wiederbeschaffungswert bei Totalschaden
- Gebäudeschäden
- Schmerzensgeld
- Beerdigungskosten
- Abwehr unberechtigter Ansprüche
Um Schäden an deinem eigenen Fahrzeug abzusichern, musst du eine Voll- oder Teilkaskoversicherung abschließen, da diese Schäden nicht durch eine Haftpflichtversicherung abgedeckt werden.
2. Die KFZ-Versicherung ergänzt um die Teilkaskoversicherung
Der Baustein der Teilkaskoversicherung ist ein eigener, aber auch fester Bestandteil der Vollkaskoversicherung. Wenn du aus verschiedenen Gründen auf den Abschluss einer Vollkaskoversicherung verzichtest, aber dennoch die genannten Gefahren absichern möchtest, empfiehlt sich der Abschluss einer Teilkaskoversicherung.
Die Teilkaskoversicherung bietet dir eine Grundabdeckung, durch die du gegen verschiedene Risiken abgesichert bist.
- Glasbruch
- Kollision mit Haarwild oder Tieren aller Art
- Schäden durch Sturm, Hagel, Fluten oder Blitzschlag
- Diebstahl des Fahrzeugs oder von Fahrzeugteilen
- Kabelschäden oder Schäden durch Kurzschluss
Ein Tipp: Wenn du deine KFZ-Prämie senken möchtest, kannst du in der Teilkaskoversicherung eine Selbstbeteiligung vereinbaren. In diesem Fall trägst du im Schadensfall den Eigenanteil selbst.
3. Die KFZ-Versicherung ergänzt um die Vollkaskoversicherung
Die Vollkaskoversicherung bietet für dein Fahrzeug eine umfassende Abdeckung. Zu den Leistungen gehören:
- Schäden durch Kollisionen, die durch dein eigenes Verschulden verursacht wurden.
- Schäden durch Kollisionen, bei denen der Verursacher nicht ermittelt werden kann.
- Situationen, in denen der Unfallverursacher zahlungsunfähig ist und nicht für den entstandenen Schaden aufkommen kann.
- Schäden durch Vandalismus, mutwillige oder böswillige Beschädigung.
- Fälle, in denen der Schadenverursacher nicht zur Rechenschaft gezogen werden kann.
Besonders für hochwertige oder neue Motorroller wird der Abschluss einer Vollkaskoversicherung empfohlen. Es ist wichtig, deine persönliche finanzielle Situation bei der Entscheidung zu berücksichtigen, um die richtige Wahl zu treffen.
Ein Tipp: Wenn du deine Versicherungsprämie senken möchtest, kannst du in der Vollkaskoversicherung eine Selbstbeteiligung vereinbaren. Dadurch trägst du im Schadensfall einen Teil der Kosten selbst.
4. Darauf solltest du in deiner KFZ-Versicherung achten
Du legst viel Wert auf einen leistungsstarken Versicherungstarif und möchtest nicht Gefahr laufen das dein Tarif im Schadensfall Deckungslücken aufweist. Dann solltest du auf die vereinbarten Leistungen achten.
Versicherungsschutz bei grober Fahrlässigkeit
Der Versicherer verzichtet in der Fahrzeugversicherung auf den Einwand bei grober fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalls.
Dies gilt aber nicht für die grob fahrlässige Ermöglichung des Diebstahls des Fahrzeugs oder seiner Teile, – die Herbeiführung des Versicherungsfalls infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel und ggf. noch weitere Ausschlüsse (z.B. Telefonieren während der Fahrt).
Unser TIPP!!!
Wir empfehlen grundsätzlich nur Tarife dessen Bedingungen in der Kaskoversicherung auch Versicherungsschutz gewähren, wenn ein Verstoß gegen die grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
Andernfalls ist der Versicherer berechtigt, seine Leistungen im Verhältnis der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers zu kürzen. Je höher deine Schuld am Schaden ausfällt, desto geringere Kosten ersetzt dir der Versicherer.
Daher ist bei günstigen Tarifen Vorsicht geboten!!!!!!
Folgeschäden Tierbiss-/Maderbissschäden
Der Versicherer übernimmt die durch Tierbiss/Marderbiss verursachte Folgeschäden. Die Höchstentschädigungsgrenzen weichen je Versicherer ab.
Erweiterte Wildschadenklausel
Die Standard Wildklausel beinhaltet die Deckung für verursachte Schäden von Haarwild. Wird die erweiterte Wildschadenklausel vereinbart, wird die Liste der Tiere über den Standard hinaus erweitert.
Mietwagen
Kommt es zu einem Unfall, zu einem Totalschaden oder wird Ihr Fahrzeug entwendet, übernimmt der Versicherer die Mietwagenkosten (gleichwertiges oder klassentieferes Erdsatzfahrzeug) für den Zeitraum der Ersatzbeschaffung. Den Erstattungszeitraum entnehmen Sie den geltenden Vertragsbestimmungen.
Parkschaden
Vereinzelte Tarife bieten die Möglichkeit, die Teilkaskoversicherung, um die Parkschadenklausel zu erweitern. Der Versicherer übernimmt unter Berücksichtigung einer geltenden Selbstbeteiligung den Parkschaden. Es ist davon auszugehen, dass der Versicherer eine höhere Versicherungsprämie erhebt, da Parkschäden zu den häufigen Versicherungsereignisse zählen.
Betriebs-, Brems- und Bruchschaden
Der Versicherer kommt für Schäden am Fahrzeug auf, dessen Ursache in einem Bremsvorgang haben. Dann kommt der Versicherer von Betriebs-, Brems- und Bruchschäden auf.
Sonderausstattung:
In der KFZ-Versicherung lassen sich Sonderausstattung wie Sportsitze, Sonderlackierungen, Spezialfelgen oder Sonderzubehör zusätzlich in der KFZ-Versicherung einschließen.
Mallorca-Police
Erweiterter Deckungsschutz bei Mietwagennutzung im europäischen Ausland.
5. Versicherungsschutz durch Zusatzbausteine aufstocken
Du hast dich für eine KFZ-Haftpflichtversicherung mit oder ohne eine Teilkasko- / Vollkaskoversicherung entschieden, dann kannst du deinen Versicherungsschutz um folgende Bausteine erweitern.
Welche Leistungen bietet ein Schutzbrief
Der Schutzbrief deckt die Kosten einer Autopanne, eines Unfalls, oder eines Diebstahls ab und kann als zusätzlicher Baustein in der Autoversicherung eingeschlossen werden. Seine Leistungen wirken sich im Schadensfall nicht auf den Schadenfreiheitsrabatt aus.
Auslandsschadenschutz – Versicherung
Sie fahren mit Ihrem Fahrzeug häufiger ins Ausland? Der Auslandschadenschutz bietet Ihnen im Schadensfall eine deutlich schnellere Schadenabwicklung. Sind Sie im Schadensfall der Geschädigte, dann machen Sie Ihre Ansprüche direkt bei Ihrem Versicherer gelten. Das erspart Ihnen Stress und Zeit in der Regulierung, denn der Versicherer ersetzt den Schaden so, als wäre der Unfallverursacher mit seinem Fahrzeug bei Ihrem Versicherer versichert.
Fahrerschutz-Versicherung
Die Leistungen der Fahrerschutz-Versicherung werden immer wieder unterschätzt. Erleidet der berechtigte Fahrer des versicherten Fahrzeuges einen Unfall, deckt die Fahrerschutz-Versicherung Personenschäden ab. Die Deckungssummen sind i.d.R. auf die Deckungssummen der vereinbarten KFZ-Haftpflicht begrenzt. Der Fahrerschutz schließt die Versorgungslücken des berechtigten Fahrers.
Rabatt-Schutz
Im Schadensfall werden Sie indirekt mit dem Schaden belastet. Sie behalten im nächsten Kalenderjahr Ihre Schadenfreiheitsklasse (SFK) bei und werden nicht in eine niedrigere SFK zurückgestuft. Der Rabatt-Schutz greift nur für den Tarif des Versicherers. Beim Versicherungswechsel wird die SFK bestätigt, den der Kunde ohne Rabattschutz erfahren hätte. Ausnahme, Sie vereinbaren beim neuen Versicherer einen Rabattschutz und erbringen einen Nachweis darüber, dass beim Vorversicherer ein Rabatt-Schutz bestand. In diesem Fall wird die geschützte SFK übernommen. Der Rabatt-Schutz kann für die KFZ-Haftpflicht oder für die KFZ-Haftpflicht und Vollkasko vereinbart werden.
Freie Werkstattwahl
Wird die freie Werkstattwahl vereinbart hat der Versicherungsnehmer die freie Werkstattwahl und kann sein Fahrzeug in die Werkstatt seines Vertrauens bringen. Der Versicherer erhebt für diese Vereinbarung einen Beitragszuschlag.
Legen Sie Wert auf eine günstigere Beitragsprämie, dann macht es Sinn eine Werkstatbindung zu vereinbaren. Der Versicherer beauftragt in Absprache mit Ihnen eine Vertragswerkstatt. Die Werkstatt organsiert den Bring- und Holdienst, stellt Ihnen ein Ersatzfahrzeug zu Verfügung und reinigt den reparierten Unfallwagen für Sie.
Wer im Schadensfall nicht in die Vertragswerkstatt des Versicherers fährt, sondern das Fahrzeug in der Werkstatt seines Vertrauens repariert, muss mit einem Selbstbehalt von bis zu 15% rechnen.
Unfallmeldedienst
Der Unfallmeldedienst bietet ein automatisches Notrufsystem und besteht aus einen Unfallmeldestecker für den Zigarettenanzünder und einer Unfallmelde-App für das Smartphone. Registriert der Unfallmeldestecker einen Unfall, wird über die APP sofort ein Notruf an die Notrufzentrale der Autoversicherer abgesetzt. Die Mitarbeiter der Notrufzentrale alarmieren umgehend die Rettungsleitstelle vor Ort. Anhand der vorliegenden GPS-Daten kann die Unfallstelle schnell ausfindig gemacht werden. Im Notfall gewinnen die Helfer wichtige Zeit, um Menschenleben zu retten.
6. Sondereinstufungen in der KFZ-Versicherung
Fahranfänger
Meldet ein Fahranfänger ein Fahrzeug an und besitzt seinen Führerschein nicht mindestens drei Jahre, dann wird der Versicherer eine Einstufung in die Schadenfreiheitsklasse -SF 0 – vornehmen. Die Einstufung erfolgt sowohl in der Haftpflicht und Vollkasko.
Führerscheinregelung
Die Führerscheinreglung greift, wenn der Versicherungsnehmer seinen EU-Führerschein mindesten 3 Jahre besitzt, dann erfolgt die Einstufung in die SF 1/2.
Die Zweitwagenregelung
Viele Versicherer bieten die Möglichkeit einer Zweitwagenreglungen an. Vorausgesetzt wird, dass das Erstfahrzeug beim selben Versicherer versichert ist und mindestens in der SF 2 geführt wird. Sind die Voraussetzungen erfüllt wird das neue Fahrzeug in der SF 2 eingestuft.
Werden gewisse Voraussetzungen erfüllt, bieten einige Versicherer auch eine Zweitwagenregelung in SF2 ohne, dass das Erstfahrzeug beim selben Versicherer versichert sein muss.
Sonstige Sondereinstufungen
Einige Versicherer nehmen sogar eine gesonderte Sondereinstufung vor. Hier müssen unterschiedlichste Voraussetzung des jeweiligen Versicherers erfüllt werden. Somit kann im besten Fall der Zweitwagen in dieselbe SF-Klasse des Erstfahrzeuges eingestuft werden. Andere Versicherer wiederum nehmen eine deutlich bessere Einstufung als die der Zweitwagenreglung vor, wenn dessen Rahmenbedingungen erfüllt werden.
Das kann im besten Fall eine Einstufung in SF-Klasse 10 bedeuten.
Sprechen Sie uns gerne an!
Wir prüfen die jeweiligen Rahmenbedingungen am Markt, um für dich das Optimum in der Sondereinstufung herauszuholen.
7. Sparen in der KFZ-Versicherung
Nicht nur die Tarifierungsmerkmale in der KFZ-Versicherung wirken sich auf deine Versicherungsprämie aus, sondern auch die Regional- und Typenklasse sind für die Versicherungsprämie relevant.
Die Regionalklasse berücksichtigt das Fahrverhalten der Autofahrer eines Zulassungsbezirkes und ermittelt die Anzahl der Schäden, bezogen auf die Anzahl der dort zugelassenen Fahrzeuge unter Berücksichtigung der durchschnittlichen Schadenhöhe. Die Regionalklasse wird jedes Jahr geprüft und zum 01.01. jeden Jahres angepasst.
Die Typenklasse werden anhand der Schaden- und Unfallbilanz der zugelassenen Automodelle ermittelt. In einer niedrigen Typenklasse werden Fahrzeuge geführt die geringe Schäden und Reparaturkosten verursachen, wohingegen Fahrzeug mit einer deutlich höheren Schadenbelastung in eine hohe Typenklasse eingeordnet werden. Die Typenklasse wird jedes Jahr geprüft und zum 01.01. jeden Jahres angepasst.
Fahrerkreis
Wer sein Fahrzeug allein fährt, fährt mit dem Nutzerkreis allein Fahrer -Versicherungsnehmer – am günstigsten. Alternativ kann der Fahrerkreis auf Versicherungsnehmer und Partner in häuslicher Gemeinschaft erweitert werden und ggf. die Kinder in häuslicher Gemeinschaft ergänzen. Wer mit seinem Fahrzeug alle Personen fahren lassen möchte, kann den Fahrerkreis auf sonstige Personen erweitern. Umso mehr Leute mit dem Fahrzeug fahren, desto wahrscheinlich tritt ein Schadenfall ein. Dieses Risiko kalkuliert der Versicherer in seiner Prämie ein.
Alter der Fahrer
Die Statistiken zeigen das gerade Fahranfänger und ältere Fahrer mehr Schäden verursachen als Fahrer des mittleren Alters. Daher verlangen Versicherer für Fahrer jünger als 25 Jahre und Fahrer älter als 65 Jahre einen Risikozuschlag. Wer in jungen Jahren am begleitenden Fahren im Straßenverkehr teilgenommen hat, erhält einen Beitragsnachlass, da das Risiko statistisch gesehen geringer ausfällt als bei jemanden der nicht am begleitenden Fahren im Straßenverkehr teilgenommen hat.
Kilometerleistung
Wer viele Kilometer mit seinem Fahrzeug im Straßenverkehr zurücklegt, bringt ein deutlich höheres Risiko mit sich in einem Unfall verwickelt zu werden, als jemand der im Straßenverkehr deutlich weniger Kilometer fährt. Die Schadenbilanzen der Versicherer spiegeln genau dies wider.
Schadenfreiheitsklasse
Anhand der Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) lässt sich erkennen, wie viele Jahre man Unfallfrei gefahren ist. Umso höher die Schadenfreiheitsklasse ist, umso geringer der Beitrag, Anhand der SF-Klasse kalkuliert der Versicherer die Wahrscheinlichkeit das ein Schaden eintritt.
Fahrzeugalter
Die Statistik der Versicherer hat gezeigt, dass Neuwagen oder junge Gebrauchtwagen in weniger Unfällen verwickelt sind als Fahrer älterer Fahrzeuge. Erst bei Oldtimer ab einem Fahrzeugalter von 25 Jahren nimmt das Risiko für den Versicherer ab.
Tarifgruppennachlass
Die Statistik hat gezeigt das Beamte, Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes und Landwirte gegenüber allen anderen Autofahrern im Straßenverkehr weniger Schäden verursachen.
Die Selbstbeteiligung
Wer seine Versicherungsprämie günstiger gestalten möchte, kann in der Teilkasko- und Vollkaskoversicherung eine Selbstbeteiligung vereinbaren. Je höher die Selbstbeteiligung desto geringer die Versicherungsprämie. In der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung kann keine Selbstbeteiligung vereinbart werden.
Telematik-Tarife
Entscheidest du dich für einen Telematik-Tarif, werden deine Fahrerdaten mittels einer Smartphone App aufgezeichnet und ausgewertet. Die Auswertung bezieht sich auf Daten wie Geschwindigkeit, Beschleunigung sowie das Brems- und Lenkverhalten. Wer vorbildlich fährt kann in der Regel einen Bonus auf die Versicherungsprämie von 30% erfahren.
Fazit
Die KFZ-Versicherung ist für jeden Fahrzeughalter unerlässlich, um sich gegen finanzielle Risiken im Straßenverkehr abzusichern. Durch eine sorgfältige Auswahl des Versicherungstarifs und die Berücksichtigung von individuellen Bedürfnissen und Fahrverhalten können Kosten gesenkt und der Versicherungsschutz optimiert werden. Es ist ratsam, regelmäßig Versicherungsangebote zu vergleichen, um von aktuellen Rabatten und Sonderkonditionen zu profitieren. Letztendlich ist eine angemessene KFZ-Versicherung ein wichtiger Bestandteil der Fahrzeugnutzung und bietet Sicherheit und Schutz im Falle von Unfällen oder Schäden.
Vergleichen kostet nichts und lohnt sich oft
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