Die Ertragsausfallversicherung ist für Dich ein wichtiger Schutz, wenn Dein Betrieb unerwartet stillsteht. Sie sichert Dich gegen finanzielle Verluste ab, die entstehen, wenn Du aufgrund eines Schadens – zum Beispiel durch Feuer, Sturm oder Leitungswasser – vorübergehend nicht weiterarbeiten kannst. Während eine Sachversicherung nur die beschädigten Dinge ersetzt, geht die Ertragsausfallversicherung einen Schritt weiter: Sie übernimmt den entgangenen Gewinn und Deine laufenden Fixkosten, solange der Betrieb unterbrochen ist. So bleibst Du auch in schwierigen Zeiten wirtschaftlich stabil.
Warum eine Ertragsausfallversicherung unverzichtbar ist
Wann ist eine Ertragsausfallversicherung notwendig?
Eine Ertragsausfallversicherung ist immer dann notwendig, wenn ein Betriebsstillstand für Dich finanzielle Folgen hätte, die Du nicht aus eigener Kraft abfedern kannst. Das betrifft besonders Unternehmen, die auf räumliche Infrastruktur, Maschinen, Lagerbestände oder technische Anlagen angewiesen sind.
Wenn Du zum Beispiel eine Werkstatt, ein Ladengeschäft, ein Büro oder eine Produktionshalle betreibst, können Schäden durch Feuer, Wasser, Einbruch oder Sturm Deinen Arbeitsablauf lahmlegen. In dieser Zeit entgehen Dir nicht nur Einnahmen, sondern Du musst weiterhin Deine laufenden Kosten tragen.
Die Versicherung ist also besonders wichtig, wenn:
Für wen ist die Ertragsausfallversicherung sinnvoll?
Die Ertragsausfallversicherung ist für Dich besonders sinnvoll, wenn Dein Unternehmen bei einem Betriebsstopp schnell in finanzielle Schwierigkeiten geraten könnte. Sie eignet sich für alle, die im Fall einer Unterbrechung auf regelmäßige Einnahmen angewiesen sind – unabhängig von der Branche.
Besonders wichtig ist sie für:
Wenn alles stillsteht – und die Versicherung übernimmt
Die Ertragsausfallversicherung schützt Dich vor den finanziellen Folgen, wenn Dein Betrieb aufgrund eines versicherten Schadensereignisses stillsteht. Dabei greift die Versicherung nicht direkt bei jedem beliebigen Ausfall, sondern nur dann, wenn der Betriebsstillstand durch einen Sachschaden verursacht wurde, der über eine verbundene Inhalts- oder Gebäudeversicherung mitversichert ist.
Typische abgedeckte Gefahren sind:
Welche Gefahren deckt die Ertragsausfallversicherung ab?
Die Ertragsausfallversicherung schützt Dich vor den finanziellen Folgen, wenn Dein Betrieb aufgrund eines versicherten Schadensereignisses stillsteht. Dabei greift die Versicherung nicht direkt bei jedem beliebigen Ausfall, sondern nur dann, wenn der Betriebsstillstand durch einen Sachschaden verursacht wurde, der über eine verbundene Inhalts- oder Gebäudeversicherung mitversichert ist.
Typische abgedeckte Gefahren sind:
Welche Kosten übernimmt die Ertragsausfallversicherung?
Wenn Dein Betrieb durch einen versicherten Schaden stillsteht, springt die Ertragsausfallversicherung ein und übernimmt die Kosten, die während der Betriebsunterbrechung weiterlaufen oder durch den Ausfall entstehen. Ziel ist es, Deine wirtschaftliche Existenz zu sichern, bis Du den normalen Betrieb wieder aufnehmen kannst.
Die wichtigsten Kostenarten, die übernommen werden:
Zusätzliche Leistungen der Ertragsausfallversicherung
Neben der Absicherung von entgangenem Gewinn und Fixkosten bietet die Ertragsausfallversicherung – je nach Tarif und Anbieter – auch verschiedene zusätzliche Leistungen, die Dir in einer Krisensituation weiterhelfen können.
Zu den häufigsten zusätzlichen Leistungen gehören:
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Kosten für Ersatzräume oder -maschinen: Wenn Du vorübergehend Ersatzräume anmietest oder Maschinen leihst, um den Betrieb teilweise fortzuführen, können diese Mehrkosten übernommen werden.
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Schadensminderungskosten: Wenn Du durch schnelles Handeln den Schaden reduzieren kannst – z. B. durch Notmaßnahmen oder schnelle Reparaturen – übernimmt die Versicherung oft die dabei entstehenden Kosten.
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Beratungskosten: Manche Policen beinhalten auch die Kosten für Experten, wie Sachverständige, Gutachter oder Wiederherstellungsplaner, die Dich im Schadenfall unterstützen.
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Schäden durch behördliche Anordnungen: Wird Dein Betrieb z. B. durch eine behördliche Betriebsschließung nach einem versicherten Schaden lahmgelegt, kann auch das mitversichert sein.
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Versicherte Mehrkosten zur Aufrechterhaltung des Betriebs: Dazu zählen z. B. Überstundenvergütungen, Zusatztransporte, Expresslieferungen oder temporäre Auslagerung.
Diese Extras können je nach Anbieter stark variieren – daher lohnt sich ein genauer Blick in die Versicherungsbedingungen oder ein Gespräch mit Deinem Versicherungsberater.
Die Haftzeit – Wie lange zahlt die Ertragsausfallversicherung?
Die sogenannte Haftzeit bestimmt, wie lange die Ertragsausfallversicherung im Schadenfall zahlt – also über welchen Zeitraum hinweg entgangener Gewinn und Fixkosten ersetzt werden. Sie beginnt mit dem Schadenereignis und läuft über eine vertraglich festgelegte Dauer, zum Beispiel 6, 12 oder 24 Monate.
Je nach Branche, Betriebsgröße und Wiederherstellungsdauer solltest Du die Haftzeit sorgfältig wählen. Denn: Ist sie zu kurz bemessen, endet der Versicherungsschutz womöglich bevor der Betrieb vollständig wiederhergestellt ist – und Du bleibst auf den restlichen Kosten sitzen.
Wann zahlt die Ertragsausfallversicherung nicht? – Wichtige Ausschlussgründe
Die Ertragsausfallversicherung greift nur unter bestimmten Voraussetzungen. Es gibt aber auch klare Ausschlussgründe, bei denen kein Versicherungsschutz besteht. Dazu zählen:
❌ Nicht versicherte Ursachen: Wenn der Betriebsausfall nicht durch einen versicherten Sachschaden (z. B. Feuer, Leitungswasser, Sturm etc.) entstanden ist.
❌ Fahrlässigkeit oder Vorsatz: Bei grob fahrlässigem Verhalten oder vorsätzlicher Herbeiführung des Schadens.
❌ Technische Ausfälle ohne Sachschaden: Z. B. Stromausfall, Maschinendefekte oder IT-Probleme, wenn sie nicht zu einem versicherten Sachschaden führen.
❌ Behördliche Anordnungen ohne Sachschaden: Etwa bei einer Betriebsschließung durch Gesundheitsämter, wenn diese nicht auf einen versicherten Schaden zurückgeht.
❌ Nicht versicherte Gefahren: Schäden durch Krieg, innere Unruhen, Terror, Pandemien oder Nuklearereignisse sind meist ausgeschlossen.
Wo gilt die Ertragsausfallversicherungen?
Die Ertragsausfallversicherung gilt in der Regel an dem Standort, der im Versicherungsvertrag genannt ist – also dort, wo sich Dein Betrieb, Deine Werkstatt, Lagerhalle oder Praxis befindet. Der Schutz greift, wenn der Betriebsstillstand durch einen versicherten Sachschaden an genau diesem Betriebsgrundstück verursacht wird.
Je nach Tarif kann der Versicherungsschutz auch gelten für:
✅ Weitere Betriebsstätten oder Filialen, wenn sie ausdrücklich mitversichert sind
✅ Temporäre Ausweichstandorte, falls Du z. B. nach einem Schaden in Ersatzräume umziehst
✅ Neu hinzukommende Betriebsflächen, wenn im Vertrag eine automatische Mitversicherung vorgesehen ist (z. B. für 3–6 Monate nach Erwerb)
Was beeinflusst die Prämie in der Ertragsausfallversicherung?
Die Höhe der Versicherungsprämie richtet sich nach verschiedenen Faktoren, die das Risiko und den Wert der Transporte bestimmen. Je höher das Risiko, desto höher fällt in der Regel auch die Prämie aus.
Fazit
Ein unerwarteter Betriebsstillstand kann schnell zur existenziellen Bedrohung werden – besonders, wenn laufende Kosten weiterlaufen, aber keine Einnahmen mehr fließen. Die Ertragsausfallversicherung schützt Dich genau in diesem Moment: Sie sichert Deinen entgangenen Gewinn, übernimmt Deine Fixkosten und hilft Dir, den Betrieb so schnell wie möglich wieder aufzunehmen.
Ob durch Feuer, Sturm, Leitungswasserschäden oder andere versicherte Ereignisse – mit der richtigen Police bleibst Du auch im Krisenfall handlungsfähig und finanziell stabil.
Deshalb gilt: Wenn Dein Unternehmen auf konstante Einnahmen angewiesen ist und laufende Ausgaben hat, ist die Ertragsausfallversicherung kein Luxus, sondern ein unverzichtbarer Teil Deiner betrieblichen Absicherung.
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