Je nach Dienstunfähigkeitsversicherungsvertrag kann eine echte, unechte, vollständige oder unvollständige Dienstunfähigkeitsklausel enthalten sein. Diese Unterschiede haben wesentliche Auswirkungen auf deinen Versicherungsschutz.
Echte Dienstunfähigkeitsklausel:
Bei einer echten Dienstunfähigkeitsklausel wird die Dienstunfähigkeit allein anhand des Bescheids deines Dienstherrn anerkannt. Sobald der Dienstherr dich als dienstunfähig einstuft, greift die Versicherung und zahlt die vereinbarte Rente aus. Diese Klausel ermöglicht einen klaren und oft schnelleren Leistungsfall, da die Entscheidung des Dienstherrn direkt übernommen wird.
Unechte Dienstunfähigkeitsklausel:
Bei einer unechten Dienstunfähigkeitsklausel prüft die Versicherung zusätzlich die Dienstunfähigkeit selbst. Selbst wenn der Dienstherr dich als dienstunfähig eingestuft hat, kann die Versicherung eine eigene Bewertung vornehmen. Dies kann zu längeren Bearbeitungszeiten und im schlimmsten Fall zur Ablehnung der Leistung führen, wenn die Versicherung die Dienstunfähigkeit anders beurteilt als der Dienstherr.
Vollständige Dienstunfähigkeitsklausel:
In einer DU-Versicherung mit vollständiger Dienstunfähigkeitsklausel erhalten Beamte und Beamtinnen im Falle einer Dienstunfähigkeit unabhängig von ihrem Status als Beamte eine Leistung. Der Versicherer zahlt, wenn:
- Verbeamtete Personen auf Probe und Beamte bzw. Beamtinnen auf Widerruf aus dem Beamtenverhältnis entlassen werden.
- Beamte und Beamtinnen auf Lebenszeit in den Ruhestand versetzt werden.
Unvollständige Dienstunfähigkeitsklausel:
Bei Verträgen mit unvollständiger DU-Klausel haben nur Beamte und Beamtinnen auf Lebenszeit Anspruch auf Versicherungsleistungen.
Es ist entscheidend, die richtige Dienstunfähigkeitsklausel für deinen Versicherungsschutz zu wählen. Eine echte und vollständige Klausel bietet den umfassendsten und sichersten Schutz, da sie sowohl körperliche als auch psychische Erkrankungen abdeckt und sich auf die Entscheidung des Dienstherrn stützt. Es ist ratsam, die Klauseln genau zu prüfen und gegebenenfalls professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen, um die optimale Absicherung zu gewährleisten.
bedeutet, dass Du aufgrund gesundheitlicher Probleme nicht mehr voll arbeitsfähig bist, aber noch teilweise arbeiten kannst. Dies hat sowohl Auswirkungen auf Deine dienstliche Tätigkeit als auch auf Deine finanziellen Bezüge.