Dienstunfähigkeitsversicherung

Eine Dienstunfähigkeitsversicherung ist ein bedeutender Schutz für Personen im öffentlichen Dienst, insbesondere für Beamte. Sie tritt in Kraft, wenn ein Beamter aufgrund von gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage ist, seinen Dienst auszuüben. Unabhängig davon, ob die Ursache eine Krankheit oder ein Unfall ist, kann eine solche Situation nicht nur finanzielle Belastungen, sondern auch die berufliche Zukunft und die Existenz bedrohen.

Häufig überschätzen Beamte die Versorgung, die ihnen bei Dienstunfähigkeit durch ihren Dienstherrn zusteht, insbesondere bei Vollzugs- oder Feuerwehrdienstunfähigkeit. Das Ausmaß der Versorgung hängt entscheidend vom jeweiligen Beamtenstatus ab. Um einen klaren Überblick über die wichtigsten Informationen zu erhalten, dient die folgende Übersicht.

Dienstunfähigkeit betrifft nur Beamte

Dienstunfähigkeit kann nur bei Beamten eintreten, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis stehen. Beamte sind keine Arbeitnehmer, sodass Arbeitnehmer lediglich berufsunfähig werden können. Zu den Beamten zählen z.B. die nachstehenden Berufsgruppen:

  • Lehrer
  • Polizisten
  • Berufssoldaten (nach den Vorschriften des Soldatengesetzes)
  • Professoren
  • Richter (auch wenn Richter keine Beamten sind, besteht ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis)
  • Mitarbeiter im Justizdienst (z.B. bei Gerichten)
  • Mitarbeiter in Behörden
  • Beamtete Staatssekretäre (als Leiter von Ministerien, Senatsverwaltungen oder Staatskanzleien)

Was versteht man unter Dienstunfähigkeit?

In der Welt des öffentlichen Dienstes ist die Dienstunfähigkeit ein bedeutendes Thema, das jeden Beamten betrifft. Sie tritt ein, wenn gesundheitliche Beeinträchtigungen die Ausführung der Dienstaufgaben unmöglich machen. Diese Beeinträchtigungen können vielfältiger Natur sein, von schwerwiegenden Krankheiten bis hin zu Unfällen oder anderen körperlichen und psychischen Einschränkungen. Die Entscheidung über die Dienstfähigkeit liegt meist bei einem Amtsarzt oder einem spezialisierten Gutachter, die meinen Gesundheitszustand beurteilen.

Es ist wichtig, die Unterschiede zwischen vorübergehender und dauerhafter Dienstunfähigkeit zu verstehen. Eine vorübergehende Dienstunfähigkeit bedeutet, dass ich nach einer bestimmten Zeit wieder meinen Dienst antreten kann, während bei einer dauerhaften Dienstunfähigkeit eine vorzeitige Versetzung in den Ruhestand in Betracht gezogen wird.

Ein Anzeichen für eine potenzielle dauerhafte Dienstunfähigkeit könnte sein, wenn ich aufgrund einer Krankheit innerhalb eines halben Jahres für mindestens drei Monate nicht arbeiten konnte und keine Besserung in Sicht ist.

Mein Dienstherr hat das Recht zu prüfen, ob ich möglicherweise in einem anderen Tätigkeitsbereich weiterhin dienstfähig bin. Diese Kenntnisse sind von entscheidender Bedeutung, um die Konsequenzen und den Ablauf einer Dienstunfähigkeit zu verstehen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.

Warum Du eine Dienstunfähigkeitsversicherung brauchst

Als Teil des öffentlichen Dienstes, speziell als Beamter, ist eine Dienstunfähigkeitsversicherung für Dich von enormer Wichtigkeit. Diese Versicherung bietet Dir Schutz, falls Du aufgrund von gesundheitlichen Problemen Deinen Dienst nicht mehr ausüben kannst.

Die Gefahr der Dienstunfähigkeit betrifft jeden Beamten, unabhängig von Deiner spezifischen Position oder Deinem Arbeitsbereich. Dies umfasst Polizistinnen, Mitarbeiter bei Behörden, Lehrerinnen, Staatsanwälte sowie Richter und Soldaten, die ebenfalls Beamten gleichgestellt sind.

In einem Beruf, der oft mit besonderen Herausforderungen und Belastungen einhergeht, kann eine Dienstunfähigkeitsversicherung dazu beitragen, Deine finanzielle Sicherheit und die Deiner Familie zu gewährleisten, sollte eine Krankheit oder ein Unfall dazu führen, dass Du Deinen Dienst nicht mehr ausführen kannst.

Wer sollte eine Dienstunfähigkeitsversicherung in Betracht ziehen?

Die Dienstunfähigkeitsversicherung ist nicht nur eine wichtige Absicherung für Beamte im Allgemeinen, sondern sie kann auch für bestimmte Gruppen besonders sinnvoll sei

Junge Beamte und Beamtinnen

am Anfang ihrer Karriere stehen vor besonderen finanziellen Herausforderungen, falls sie dienstunfähig werden. Eine Dienstunfähigkeitsversicherung kann hier eine enorme Hilfe sein.

Beamte auf Widerruf und auf Probe

erhalten in den ersten Dienstjahren oft nur eine geringe Versorgung bei Dienstunfähigkeit. Eine private Dienstunfähigkeitsversicherung kann helfen, diese Lücke zu schließen.

Beamte auf Lebenszeit

wie Justizvollzugsbeamte und -beamtinnen sowie Feuerwehrbeamte und -beamtinnen, können von einer Dienstunfähigkeitsversicherung profitieren, da das Ruhegehalt oft nicht ausreicht, um den gewohnten Lebensstandard zu halten, besonders wenn sie in jungen Jahren dienstunfähig werden.

Studierende, die eine Beamtenlaufbahn

anstreben, sollten frühzeitig über eine Absicherung gegen Dienstunfähigkeit nachdenken.

Lehrer und Referendare

können ebenfalls von einer Dienstunfähigkeitsversicherung profitieren, da psychische Erkrankungen hier eine häufige Ursache für Dienstunfähigkeit sind

Es gibt jedoch Situationen, in denen eine Dienstunfähigkeitsversicherung möglicherweise nicht die passende Wahl ist. Wenn Du nicht planst, eine Beamtenlaufbahn einzuschlagen oder bereits eine solide Altersvorsorge aufgebaut hast, könnte es sinnvoll sein, nach anderen Formen der Absicherung Ausschau zu halten.

Welche Leistungen sollte eine Dienstunfähigkeitsversicherung beinhalten?

Dienstunfähigkeit bezieht sich auf Beamte wie uns. Sie tritt ein, wenn wir aufgrund unseres körperlichen oder geistigen Zustands nicht mehr in der Lage sind, unsere dienstlichen Pflichten zu erfüllen. Das kann aus verschiedenen Gründen passieren, wie Krankheit oder Unfall. Die Feststellung erfolgt durch unseren Dienstherrn, meist basierend auf einem ärztlichen Gutachten. Im Falle der Dienstunfähigkeit könnten wir in den Ruhestand versetzt werden und entsprechende Versorgungsleistungen erhalten.

Im Gegensatz dazu betrifft Berufsunfähigkeit Personen in anderen Berufen. Sie tritt ein, wenn jemand aufgrund von Krankheit oder Unfall dauerhaft nicht mehr in der Lage ist, den zuletzt ausgeübten Beruf auszuüben. Die Feststellung erfolgt durch die Versicherungsgesellschaft, oft auf Basis ärztlicher Gutachten.

Beide Situationen bedeuten, dass wir aufgrund von Gesundheitsproblemen nicht mehr arbeiten können. Doch während bei der Dienstunfähigkeit der Dienstherr die Entscheidung trifft, ob wir weiterarbeiten können, liegt die Feststellung der Berufsunfähigkeit bei der Versicherungsgesellschaft.

Worauf solltest du bei der DU-Klausel achten?

Je nach Dienstunfähigkeitsversicherungsvertrag kann eine echte, unechte, vollständige oder unvollständige Dienstunfähigkeitsklausel enthalten sein. Diese Unterschiede haben wesentliche Auswirkungen auf deinen Versicherungsschutz.

Echte Dienstunfähigkeitsklausel:

Bei einer echten Dienstunfähigkeitsklausel wird die Dienstunfähigkeit allein anhand des Bescheids deines Dienstherrn anerkannt. Sobald der Dienstherr dich als dienstunfähig einstuft, greift die Versicherung und zahlt die vereinbarte Rente aus. Diese Klausel ermöglicht einen klaren und oft schnelleren Leistungsfall, da die Entscheidung des Dienstherrn direkt übernommen wird.

Unechte Dienstunfähigkeitsklausel:

Bei einer unechten Dienstunfähigkeitsklausel prüft die Versicherung zusätzlich die Dienstunfähigkeit selbst. Selbst wenn der Dienstherr dich als dienstunfähig eingestuft hat, kann die Versicherung eine eigene Bewertung vornehmen. Dies kann zu längeren Bearbeitungszeiten und im schlimmsten Fall zur Ablehnung der Leistung führen, wenn die Versicherung die Dienstunfähigkeit anders beurteilt als der Dienstherr.

Vollständige Dienstunfähigkeitsklausel:

In einer DU-Versicherung mit vollständiger Dienstunfähigkeitsklausel erhalten Beamte und Beamtinnen im Falle einer Dienstunfähigkeit unabhängig von ihrem Status als Beamte eine Leistung. Der Versicherer zahlt, wenn:

  • Verbeamtete Personen auf Probe und Beamte bzw. Beamtinnen auf Widerruf aus dem Beamtenverhältnis entlassen werden.
  • Beamte und Beamtinnen auf Lebenszeit in den Ruhestand versetzt werden.

Unvollständige Dienstunfähigkeitsklausel:

Bei Verträgen mit unvollständiger DU-Klausel haben nur Beamte und Beamtinnen auf Lebenszeit Anspruch auf Versicherungsleistungen.

Es ist entscheidend, die richtige Dienstunfähigkeitsklausel für deinen Versicherungsschutz zu wählen. Eine echte und vollständige Klausel bietet den umfassendsten und sichersten Schutz, da sie sowohl körperliche als auch psychische Erkrankungen abdeckt und sich auf die Entscheidung des Dienstherrn stützt. Es ist ratsam, die Klauseln genau zu prüfen und gegebenenfalls professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen, um die optimale Absicherung zu gewährleisten.

Teildienstunfähigkeit:

bedeutet, dass Du aufgrund gesundheitlicher Probleme nicht mehr voll arbeitsfähig bist, aber noch teilweise arbeiten kannst. Dies hat sowohl Auswirkungen auf Deine dienstliche Tätigkeit als auch auf Deine finanziellen Bezüge.

Es ist wichtig, dass Deine Versicherung auch dann zahlt, wenn Du eingeschränkt dienstfähig bist, aber noch mindestens 50 Prozent der regulären Dienstzeit leisten kannst. In einem solchen Fall erhältst Du in der Regel einen Teil der Rente. Diese Absicherung hilft Dir, finanzielle Einbußen zu kompensieren und Deinen Lebensstandard zu halten.

Wann solltest du eine allgemeine oder spezielle Dienstunfähigkeitsversicherung abschließen?

Verwaltungsbeamten:

Für Verwaltungsbeamte ist die allgemeine Dienstunfähigkeitsklausel von Bedeutung, die in die Allgemeinen Versicherungsbedingungen der Berufsunfähigkeitsabsicherung integriert ist. Es ist jedoch zu beachten, dass nicht jeder Versicherer eine Dienstunfähigkeitsklausel anbietet.

Vollzugsbeamten (Polizei, Bundespolizei):

Vollzugsbeamte wie Polizisten und Bundespolizisten benötigen eine spezielle Vollzugsdienstunfähigkeitsklausel, um im Falle der Dienstunfähigkeit Leistungen zu erhalten. Diese Klausel muss explizit in den Versicherungsvertrag aufgenommen werden.

Feuerwehrbeamten:

Feuerwehrbeamte benötigen eine spezielle Feuerwehrdienstunfähigkeitsklausel, um im Falle der Dienstunfähigkeit Leistungen zu erhalten. Auch diese Klausel muss ausdrücklich in den Versicherungsvertrag aufgenommen werden.

Soldaten:

Soldaten gelten nicht im eigentlichen Sinne als Beamte. Ohne den Abschluss einer Dienstunfähigkeitsklausel für Soldaten sind sie lediglich gegen die finanziellen Folgen einer Berufsunfähigkeit abgesichert.

Welche Absicherung kann im Einzellfall getroffen werden?

Eine angemessene Absicherung ist für Beamte auf Widerruf oder Probe von großer Bedeutung. Einige Versicherer ermöglichen es diesen Beamten, eine Dienstunfähigkeitsrente von bis zu 1500 EUR zu versichern. In den ersten fünf Jahren ihrer Amtszeit besteht kein Anspruch auf Versorgung, daher ist es ratsam, einen Teil der Dienstunfähigkeitsrente für maximal fünf Jahre abzusichern. Die monatlichen Renten können je nach Besoldungsstufe zwischen 750 EUR und 900 EUR liegen. Nach Ablauf der fünfjährigen Wartezeit besteht ein Anspruch auf die Mindestversorgung, sodass nur noch die Differenz zum Einkommen abgesichert werden muss. Aus diesem Grund wird empfohlen, einen zweiten Vertrag bis zum Pensionsalter abzuschließen, um die Dienstunfähigkeitsrente des ersten Vertrags auf maximal 1500 EUR aufzustocken. Dadurch wird sichergestellt, dass der Lebensstandard im Falle einer Dienstunfähigkeit aufrechterhalten werden kann.

Im Hinblick auf die finanzielle Absicherung im Falle einer Dienstunfähigkeit stehen Beamte auf Lebenszeit oft vor erheblichen Versorgungslücken. Die Frage, wie sie sich angemessen absichern können, ist daher von großer Bedeutung. Je nach ihrer Besoldungsgruppe haben Beamte die Möglichkeit, eine monatliche Dienstunfähigkeitsrente (DU-Rente) von bis zu 750 Euro, 900 Euro oder sogar 1.100 Euro abzuschließen. Dennoch könnten diese Beträge allein unter Umständen nicht ausreichen, um den finanziellen Bedarf im Ernstfall zu decken. Hierbei ist zu beachten, dass die DU-Rente zusammen mit dem Ruhegehalt einen bestimmten Prozentsatz der vorherigen Bezüge nicht überschreiten darf.

 

Unterschied zwischen Berufsunfähigkeit und Dienstunfähigkeit

Dienstunfähigkeit betrifft Beamte wie dich. Sie tritt ein, wenn du aufgrund deines körperlichen oder geistigen Zustands nicht mehr in der Lage bist, deine dienstlichen Pflichten zu erfüllen. Das kann verschiedene Gründe haben, wie Krankheit oder Unfall. Die Feststellung erfolgt durch deinen Dienstherrn, meist basierend auf einem ärztlichen Gutachten. Im Falle der Dienstunfähigkeit könntest du in den Ruhestand versetzt werden und entsprechende Versorgungsleistungen erhalten.

Im Gegensatz dazu betrifft Berufsunfähigkeit Personen in anderen Berufen. Sie tritt ein, wenn jemand aufgrund von Krankheit oder Unfall dauerhaft nicht mehr in der Lage ist, den zuletzt ausgeübten Beruf auszuüben. Die Feststellung erfolgt durch die Versicherungsgesellschaft, oft auf Basis ärztlicher Gutachten.

Beide Situationen bedeuten, dass du aufgrund von Gesundheitsproblemen nicht mehr arbeiten kannst. Doch während bei der Dienstunfähigkeit der Dienstherr die Entscheidung trifft, ob du weiterarbeiten kannst, liegt die Feststellung der Berufsunfähigkeit bei der Versicherungsgesellschaft.

Benötigt ein Beamter eine Dienstunfähigkeitsversicherung oder genügt eine Berufsunfähigkeitsversicherung?

Beamte werden nicht in den Status der Berufsunfähigkeit oder Erwerbsminderung versetzt, sondern gelten als dienstunfähig. Dienstunfähigkeit tritt ein, wenn ein Beamter aufgrund seines körperlichen Zustands oder aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht mehr in der Lage ist, seine dienstlichen Pflichten zu erfüllen. Ebenso wird ein Beamter als dienstunfähig angesehen, wenn er aufgrund einer Krankheit innerhalb eines Zeitraums von 6 Monaten mehr als 3 Monate nicht dienstfähig war und keine Aussicht besteht, dass er innerhalb der nächsten 6 Monate wieder voll dienstfähig wird. Für Vollzugsbeamte, wie beispielsweise im Polizeivollzugsdienst Nordrhein-Westfalen, gelten möglicherweise längere Fristen, etwa eine 2-Jahresfrist bis zur Erlangung der vollen Verwendungsfähigkeit.

Welche Sicherheiten genießen Beamte im Falle einer Dienstunfähigkeit?

Wenn du als Beamter auf Widerruf deine Ausbildung absolvierst, gelten besondere Regelungen für den Fall der Dienstunfähigkeit. Sollte es zu einem Freizeitunfall, einer Krankheit oder sogar einer Dienstbeschädigung kommen, bekommst du keine Versorgung und wirst stattdessen in die gesetzliche Rentenversicherung nachversichert. Dabei musst du beachten, dass eine Wartezeit von 5 Jahren in der Rentenversicherung gilt. Falls diese Wartezeit nicht erfüllt wird, hast du keinen Anspruch auf eine gesetzliche Leistung.

Wenn du dich als Beamter auf Probe befindest, steht dir ebenfalls noch kein Ruhegehalt zu. Häufig sind Krankheit oder Freizeitunfälle die Ursachen für eine dauerhafte Dienstunfähigkeit. Trotzdem wirst du in solchen Situationen entlassen und in die gesetzliche Rentenversicherung nachversichert. Auch hier musst du die fünfjährige Wartezeit beachten. Nur im Fall einer Dienstbeschädigung oder eines Dienstunfalls wirst du in den Ruhestand versetzt und bekommst ein Ruhegehalt.

Wenn du als Beamter auf Lebenszeit dauerhaft dienstunfähig wirst, gibt es bestimmte Regelungen zu beachten. Ein wichtiger Punkt ist dabei das Ruhegehalt, das dir zusteht, sofern du die fünfjährige Wartezeit erfüllt hast. Im Falle einer Dienstbeschädigung wird diese Wartezeit automatisch als erfüllt betrachtet. Es ist jedoch zu bedenken, dass für dienstjunge Beamte in solchen Fällen lediglich eine geringe Versorgung vorgesehen ist, die sich auf die Mindestversorgung beläuft. Die Mindestversorgung beläuft sich auf mindestens 35 % der Dienstbezüge, die für das Ruhegehalt in Betracht gezogen werden.

Wie berechnet sich der Versorgungsanspruch eines Beamten?

Dein Versorgungsanspruch als Beamter hängt von mehreren Faktoren ab, die sowohl deine Dienstzeit als auch dein letztes Gehalt berücksichtigen. Hier sind die wesentlichen Punkte:

  • Ruhegehaltssatz: Dein Ruhegehaltssatz hängt von deiner Dienstzeit ab. Für jedes Dienstjahr wird ein bestimmter Prozentsatz deines letzten Grundgehalts gutgeschrieben. Typischerweise liegt dieser Prozentsatz bei 1,79375 % pro Dienstjahr.
  • Höchstsatz: Der maximale Ruhegehaltssatz beträgt in der Regel 71,75 % deines letzten Grundgehalts. Diesen Höchstsatz erreichst du nach etwa 40 Dienstjahren.
  • Letztes Grundgehalt: Die Berechnungsbasis ist dein letztes ruhegehaltsfähiges Grundgehalt, das du vor dem Eintritt in den Ruhestand bezogen hast.
  • Zulagen: Bestimmte Zulagen, die dir dauerhaft gezahlt wurden und ruhegehaltsfähig sind, können ebenfalls berücksichtigt werden.

Beispielrechnung:

  • Dienstzeit: 35 Jahre
  • Ruhegehaltssatz pro Jahr: 1,79375 %
  • Letztes ruhegehaltsfähiges Grundgehalt: 4.000 Euro

Rechnung: 1,79375 % x 35 Jahre = 62,78125 %

62,78125 % von 4.000 Euro = 2.511,25 Euro

In diesem Beispiel würdest du ein monatliches Ruhegehalt von 2.511,25 Euro erhalten.

Es ist wichtig, regelmäßig zu überprüfen, ob sich Änderungen im Beamtenrecht ergeben haben, die deine Berechnung beeinflussen könnten. So stellst du sicher, dass du immer auf dem aktuellen Stand bist und weißt, was dich erwartet.

Wann haben Beamte keinen Anspruch auf Versorgungsleistungen aufgrund von Dienstunfähigkeit?

Dienstunfähigkeit ist ein ernstes Thema, das auch dich als Beamten vor finanzielle Herausforderungen stellen kann. Es ist daher wichtig, dass du die Bedingungen verstehst, unter denen du Anspruch auf Versorgungsleistungen hast und welche Vorsorgemaßnahmen du treffen solltest, um potenzielle Versorgungslücken zu schließen. Hier sind einige wichtige Dinge, die du beachten solltest:

  • Dauer deiner Dienstunfähigkeit: Wenn deine Dienstunfähigkeit nicht von Dauer ist oder wenn du die erforderlichen Voraussetzungen für den Leistungsanspruch nicht erfüllst, hast du keinen Anspruch auf Versorgung.
  • Fünfjährige Wartezeit: Um Leistungen im Falle von Dienstunfähigkeit zu erhalten, musst du die fünfjährige Wartezeit erfüllen.
  • Ursache deiner Dienstunfähigkeit: Deine Dienstunfähigkeit muss auf einen Dienstunfall oder eine Dienstbeschädigung zurückzuführen sein, damit du Anspruch auf Leistungen hast.
  • Besondere Vorsorgemaßnahmen: Besonders als junger Beamter oder Beamter auf Lebenszeit solltest du spezielle Versicherungen abschließen, um deinen Lebensstandard im Falle einer Dienstunfähigkeit zu sichern.
  • Private Vorsorge: Es ist ratsam, eine private Vorsorge in Form einer Dienstunfähigkeits- oder Berufsunfähigkeitsversicherung mit speziellen Klauseln abzuschließen, um dich gegen die genannten Risiken abzusichern.

Es ist wichtig, dass du diese Aspekte verstehst, um eine umfassende Absicherung im Falle einer Dienstunfähigkeit zu gewährleisten.

Wer stellt die Dienstunfähigkeit fest?

Wenn bei dir als Beamter der Verdacht auf Dienstunfähigkeit besteht, kann dein Dienstherr dich zur Untersuchung beim Amtsarzt schicken. Dort wird geprüft, ob du die Kriterien für Dienstunfähigkeit erfüllst, was bedeutet, dass du wahrscheinlich nicht in der Lage bist, deinen Dienst bis zur Pensionierung auszuüben.

Bei einem negativen Gutachten kann dein Dienstherr deine Versetzung in den Ruhestand veranlassen. Alternativ kannst auch du auf eigenen Antrag in den Ruhestand versetzt werden.

Wenn der Amtsarzt eine Dienstunfähigkeit feststellt und du mindestens fünf Jahre im Dienst warst, wirst du in den Ruhestand versetzt und erhältst ein Ruhegehalt. In Fällen einer begrenzten Dienstfähigkeit besteht die Möglichkeit, dass du auf einen anderen Arbeitsplatz versetzt wirst.

Nur Beamte auf Lebenszeit haben grundsätzlich Anspruch auf ein Ruhegehalt bei Dienstunfähigkeit, sofern sie mindestens fünf Jahre im Dienst waren. Beamte auf Probe oder Widerruf haben hingegen keinen Anspruch auf Ruhegehalt seitens des Dienstherrn.

 

Entscheidung des Dienstherrn und deren Folgen

Über die Feststellung deiner Dienstunfähigkeit entscheidet in der Regel dein Dienstherr. Dieser Prozess läuft meist folgendermaßen ab:

  • Verdacht auf Dienstunfähigkeit: Wenn Zweifel an deiner Fähigkeit bestehen, deine dienstlichen Pflichten zu erfüllen, kann dein Dienstherr dich zur Untersuchung schicken.
  • Amtsärztliche Untersuchung: Ein Amtsarzt oder ein entsprechender medizinischer Gutachter wird deinen Gesundheitszustand prüfen. Diese medizinische Untersuchung ist entscheidend, um festzustellen, ob du dienstunfähig bist.
  • Gutachten des Amtsarztes: Der Amtsarzt erstellt ein Gutachten über deinen Gesundheitszustand und deine Fähigkeit, deine dienstlichen Pflichten zu erfüllen. Dieses Gutachten wird deinem Dienstherrn übermittelt.
  • Entscheidung des Dienstherrn: Auf Basis des Gutachtens des Amtsarztes entscheidet dein Dienstherr, ob du dienstunfähig bist. Wirst du als dienstunfähig eingestuft, kann dein Dienstherr verschiedene Maßnahmen ergreifen. Dazu gehören die Versetzung in den Ruhestand, eine anderweitige Umsetzung oder Versetzung innerhalb des gleichen Dienstherrn, gegebenenfalls mit gleichem Endgrundgehalt und erfüllbaren gesundheitlichen Anforderungen, sogar ohne deine Zustimmung. Alternativ kann der Dienstherr dich für teildienstunfähig erklären, was bedeutet, dass du nur noch anteilige Bezüge erhältst.
  • Möglichkeit zur Eigeninitiative: Als Beamter hast du auch die Möglichkeit, auf eigenen Antrag hin in den Ruhestand versetzt zu werden, wenn du der Meinung bist, dass du dienstunfähig bist.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Feststellung der Dienstunfähigkeit durch den Dienstherrn nicht automatisch einer Berufsunfähigkeit nach Versicherungsrecht entspricht. Daher kann es notwendig sein, eine Dienstunfähigkeitsversicherung abzuschließen, um im Falle einer Dienstunfähigkeit finanziell abgesichert zu sein.

Nach welchen Kriterien wird die Versicherungsprämie für eine Dienstunfähigkeitsversicherung berechnet?

Die Versicherungsprämie für deine Dienstunfähigkeitsversicherung wird anhand verschiedener Faktoren kalkuliert:

  • Eintrittsalter: Je jünger du beim Abschluss bist, desto niedriger sind in der Regel die Beiträge.
  • Gesundheitszustand: Bestehende Gesundheitsprobleme können die Kosten beeinflussen.
  • Beruf: Einige Berufe gelten als risikoreicher und können höhere Prämien zur Folge haben.
  • Gewünschte Versicherungssumme: Höhere Summen bedeuten normalerweise höhere Beiträge.
  • Laufzeit des Vertrags: Längere Vertragslaufzeiten können zu niedrigeren Beiträgen führen.

Jeder dieser Faktoren trägt dazu bei, das Risiko zu bestimmen, dem die Versicherung ausgesetzt ist. Personen mit höherem Risiko zahlen in der Regel höhere Beiträge, während Personen mit geringerem Risiko weniger zahlen. Daher ist es wichtig, verschiedene Angebote zu vergleichen und sich eingehend beraten zu lassen, um die passende Dienstunfähigkeitsversicherung für deine individuellen Bedürfnisse zu finden.

Fazit

Eine Dienstunfähigkeitsversicherung ist für Beamte unerlässlich, um im Fall einer gesundheitsbedingten Dienstunfähigkeit finanziell abgesichert zu sein. Sie gewährleistet deine finanzielle Stabilität und ermöglicht es dir, deinen Lebensstandard aufrechtzuerhalten. Durch monatliche Rentenzahlungen und Sofortleistungen bei schweren Erkrankungen bietet sie dir einen wichtigen Schutz. Es ist ratsam, regelmäßig deine Versicherungspolice zu überprüfen, um sicherzustellen, dass sie deinen individuellen Bedürfnissen entspricht. Letztendlich ist die Dienstunfähigkeitsversicherung ein wesentlicher Bestandteil deiner finanziellen Planung und sichert deine berufliche sowie persönliche Zukunft.

Es ist wichtig zu beachten, dass grundsätzlich nur Vollbeamte Anspruch auf ein Ruhegehalt im Falle einer Dienstunfähigkeit haben. Bei Beamten auf Lebenszeit liegt der Gehaltssatz des Ruhegehalts maximal bei 71,75 Prozent des letzten Gehalts. Um sich finanziell abzusichern, empfiehlt es sich daher, eine private Dienstunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Bevor du dich für eine Versicherung entscheidest, solltest du sicherstellen, dass sie über eine echte Dienstunfähigkeitsklausel verfügt, um im Ernstfall optimal geschützt zu sein.

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