Als Angestellter des öffentlichen Dienstes oder Beamter trägst du während deiner beruflichen Tätigkeit ein gewisses Haftungsrisiko. Das bedeutet, dass du für deine Handlungen und Entscheidungen verantwortlich bist und mögliche Schäden, sei es Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, verursachen könntest.
Du solltest wissen, dass es zwei Arten von Fahrlässigkeit gibt, die deine Haftung beeinflussen:
- Ein mögliches reales Schadenbeispiel für leichte Fahrlässigkeit als Beamter könnte folgendermaßen aussehen:
Angenommen, du bist als Lehrerin an einer öffentlichen Schule tätig und führst eine Unterrichtsstunde in einem Chemielabor durch. Während des Experiments verschüttet ein Schüler aus Versehen eine Chemikalie, die einen kleinen Brand verursacht und einige Laborgeräte beschädigt. Dieser Vorfall wurde durch einen Moment der Unaufmerksamkeit seitens des Schülers verursacht, während du als Lehrerin den Klassenraum überwachst. Da du während deiner dienstlichen Tätigkeit als Lehrerin gehandelt hast und der Schaden auf eine leichte Fahrlässigkeit zurückzuführen ist, greift in diesem Fall die Amtshaftung. Dein Dienstherr, in diesem Fall die Schule oder die Bildungsbehörde, ist dafür verantwortlich, die entstandenen Schäden zu beheben und die Kosten dafür zu tragen.
- Ein mögliches reales Schadensszenario für grobe Fahrlässigkeit als Beamter könnte folgendermaßen aussehen:
in Beamter im öffentlichen Dienst ist für die Verwaltung von öffentlichen Geldern verantwortlich. Statt die vorgeschriebenen Kontrollmechanismen zu befolgen, um sicherzustellen, dass die Gelder ordnungsgemäß verwendet werden, vernachlässigt der Beamte diese Verfahren und gestattet einem Dritten unberechtigten Zugang zu den Finanzmitteln. Dies führt dazu, dass eine beträchtliche Geldsumme veruntreut wird und dem Staat ein erheblicher finanzieller Schaden entsteht. In diesem Fall handelt der Beamte grob fahrlässig, indem er seine Verpflichtungen zur ordnungsgemäßen Verwaltung der öffentlichen Mittel missachtet. Diese grobe Fahrlässigkeit führt zu einem erheblichen finanziellen Schaden für die öffentliche Hand und kann schwerwiegende Konsequenzen für den Beamten haben.
Absichtliche Handlungen sind nicht durch Versicherungen abgedeckt. Versicherungen übernehmen nur Schäden, die durch unbeabsichtigte oder fahrlässige Handlungen entstehen. Wenn du einen Schaden absichtlich verursachst, wird dies als Vorsatz betrachtet und ist von der Versicherung nicht versichert. Versicherungen sollen dazu dienen, unvorhergesehene Risiken abzudecken und finanziellen Schutz zu bieten, jedoch nicht für absichtliches Fehlverhalten.