Sonderdeckungskonzept Wohngebäudeversicherung

Unser Sonderdeckungskonzept für die Wohngebäudeversicherung richtet sich an Eigentümer von Einfamilienhäusern, Zweifamilienhäusern und Dreifamilienhäusern. Egal, ob du ein eigenes Zuhause für deine Familie schaffst oder in einem Mehrfamilienhaus mit mehreren Mietwohnungen investierst – unser Konzept bietet dir umfassenden Schutz für deine Immobilie.

Ein- und Zweifamilienhäuser sind ideal für Familien, die Wert auf Privatsphäre und Individualität legen. Hier profitierst du von einer maßgeschneiderten Absicherung, die speziell auf die Bedürfnisse eines eigenen Hauses abgestimmt ist. Die Beitragsberechnung erfolgt nach einem Festpreis je Quadratmeter, was dir eine klare und transparente Kostenstruktur bietet. Wichtig: Das Baujahr hat keinen Einfluss auf die Kalkulation, sodass es zu keinen Risikozuschlägen kommt.

Dreifamilienhäuser sind besonders attraktiv für Immobilieninvestoren und Vermieter, die ihre Mietrendite maximieren möchten. Bei Mehrfamilienhäusern erfolgt die Beitragsberechnung nach dem Preis je Wohneinheit. So hast du eine faire und transparente Kostenstruktur, die sich an der Anzahl der vermietbaren Einheiten orientiert. Auch in diesem Fall hat das Baujahr keinen Einfluss auf die Kalkulation und verursacht keine Risikozuschläge.

Egal, ob du im Eigenheim lebst oder in Vermietung investierst, unser Sonderdeckungskonzept stellt sicher, dass du in jedem Fall den besten Schutz für deine Immobilie erhältst.

Wer kann das Sonderdeckungskonzept abschließen?

Unser Sonderdeckungskonzept für die Wohngebäudeversicherung richtet sich an eine Vielzahl von Immobilienbesitzern und Investoren. Du kannst dieses Konzept nutzen, wenn du folgende Arten von Immobilien besitzt:

Wer kann das Sonderdeckungskonzept abschließen?

Beschreibung

Einfamilienhäuser Ideal für Familien, die ein eigenes Zuhause suchen und umfassenden Schutz für ihr Eigentum wünschen.
Zweifamilienhäuser Perfekt für Mehrgenerationenfamilien oder Eigentümer, die eine der beiden Wohneinheiten vermieten möchten.
Mehrfamilienhäuser Geeignet, solange die Gewerbefläche einen Anteil von weniger als 50% an der gesamten Fläche hat.
Denkmalschutzobjekte Bietet umfangreichen Schutz für denkmalgeschützte Gebäude, die spezielle Anforderungen und Risiken aufweisen.

Mit unserem Sonderdeckungskonzept erhältst du eine maßgeschneiderte Versicherung, die auf deine individuellen Bedürfnisse zugeschnitten ist, egal ob du in dein eigenes Zuhause investierst, als Vermieter tätig bist oder ein denkmalgeschütztes Objekt besitzt.

Wann zahlt deine Gebäudeversicherung?

In der Regel umfasst jede Gebäudeversicherung eine Standarddeckung, die Schutz vor den nachfolgenden Risiken bietet

Feuer

Die Wohngebäudeversicherung erstattet nach einem Brand die entstandenen Schäden. Zusätzlich werden Kosten für Schäden durch Löschwasser und Rußausbreitung ersetzt.

Leitungswasser

Wenn Wasserrohre platzen, übernimmt die Wohngebäudeversicherung die Schadensregulierung. Abgedeckt sind Schäden an wasserführenden Leitungen und den dazugehörigen Anlagen wie Wasserversorgungs- und -entsorgungssystemen, Heizkörpern und -rohren, Wasch- und Spülmaschinen sowie Klima- und Wärmepumpen. Auch Aquarien oder Wasserbetten können inbegriffen sein.

Sturm und Hagel

Die Wohngebäudeversicherung deckt Sturmschäden ab, sofern sie zu Beschädigungen an deinem versicherten Gebäude führen. Zu diesen Schäden können zum Beispiel Beschädigungen am Dach, an Fassaden oder anderen Gebäudeteilen durch starke Windböen gehören. Die Versicherung greift jedoch nur, wenn die Windstärke 8 erreicht ist.

Überspannungsschaden

Die Gebäudeversicherung deckt auch Schäden an versicherten Objekten ab, die durch Überspannung infolge eines Blitzschlags entstehen.

Blitzschlag

Ein Blitzschlag liegt in der Gebäudeversicherung vor, wenn das versicherte Gebäude direkt von einem Blitz getroffen wird oder wenn ein Schaden durch einen Blitz in unmittelbarer Nähe des Gebäudes verursacht wird.

Explosion

In der Gebäudeversicherung liegt eine Explosion vor, wenn eine plötzliche und gewaltsame Ausdehnung von Gasen oder Dämpfen eine Zerstörung oder Beschädigung des versicherten Gebäudes verursacht. Dies kann beispielsweise durch Gaslecks, chemische Reaktionen oder andere explosive Ereignisse verursacht werden.

Implosion

In der Gebäudeversicherung liegt eine Implosion vor, wenn das versicherte Gebäude durch einen plötzlichen und gewaltsamen Druckunterschied von innen nach außen beschädigt oder zerstört wird. Dies kann durch Ereignisse wie eine Explosion in einem benachbarten Gebäude oder durch andere externe Einflüsse verursacht werden.

Es ist wichtig, dass du beachtest, dass die genauen Deckungsbereiche je nach Versicherungspolice variieren können. Daher ist es ratsam, die Bedingungen der Police sorgfältig zu prüfen und gegebenenfalls zusätzliche Deckungsoptionen zu erwägen, um deinen individuellen Bedürfnissen gerecht zu werden.

Kerngefahren, die durch das Sonderdeckungskonzept deiner Gebäudeversicherung geschützt werden

Eine Gebäudeversicherung bietet Eigentümern umfassenden Schutz vor unterschiedlichen Risiken, die zu Schäden an ihrem Gebäude führen können. Im Rahmen unseres Sonderdeckungskonzepts sind folgende Kerngefahren abgedeckt:

Es ist wichtig, dass du beachtest, dass die genauen Deckungsbereiche je nach Versicherungspolice variieren können. Daher ist es ratsam, die Bedingungen der Police sorgfältig zu prüfen und gegebenenfalls zusätzliche Deckungsoptionen zu erwägen, um deinen individuellen Bedürfnissen gerecht zu werden.

Feuer

Die Wohngebäudeversicherung ersetzt Brandschäden und übernimmt zusätzlich die Kosten für Schäden, die durch Löschwasser oder Ruß

Leitungswasser

Bei geplatzten Wasserrohren reguliert die Wohngebäudeversicherung die Schäden. Dies umfasst Schäden an wasserführenden Leitungen, Heizkörpern, Waschmaschinen sowie Aquarien und Wasserbetten.

Sturm

Die Wohngebäudeversicherung schützt vor Sturmschäden an deinem Gebäude, wie z. B. an Dach oder Fassade, wenn die Windstärke mindestens 8 beträgt.

Hagel

Ein Hagelschaden liegt vor, wenn durch Hagelkörner Beschädigungen am Gebäude entstehen, wie Dellen auf Dächern oder zerbrochene Fenster durch den Hagel.

Blitzschlag

Ein Blitzschlag liegt vor, wenn ein Blitz direkt in ein Gebäude einschlägt, wodurch elektrische Systeme beschädigt werden oder Feuer entsteht.

Überspannung

Eine Überspannung liegt vor, wenn ein Blitz direkt in ein Gebäude einschlägt, was zu Schäden an elektrischen Systemen oder zur Entstehung von Feuer führt.

Explosion

Eine Explosion liegt vor, wenn eine plötzliche und heftige chemische Reaktion Gas, Dampf oder andere Materialien freisetzt, die zu Schäden am Gebäude führt.

Implosion

Eine Implosion tritt auf, wenn der Druck innerhalb eines Gebäudes plötzlich stark sinkt, was zu einer Strukturveränderung oder -zerstörung führt, typischerweise von außen nach innen.

Böswillige Beschädigung

Ein Blitzschlag liegt vor, wenn ein Blitz direkt in ein Gebäude einschlägt, wodurch elektrische Systeme beschädigt werden oder Feuer entsteht.

Streik oder Aussperrung

Ein Streik ist die koordinierte Arbeitseinstellung vieler Arbeitnehmer, um ein Ziel zu erreichen. Eine Aussperrung ist die gezielte Ausschließung von Arbeitnehmern.

Rauch

Eine Explosion liegt vor, wenn eine plötzliche und heftige chemische Reaktion Gas, Dampf oder andere Materialien freisetzt, die zu Schäden am Gebäude führt.

Innere Unruhen

Innere Unruhen entstehen, wenn erhebliche Teile der Bevölkerung gewalttätig die öffentliche Ruhe stören und Angriffe gegen Personen oder Sachen verüben.

Unbenannte Gefahren

Versichert sind Sachschäden durch nicht genannte Gefahren, die plötzlich und unvorhergesehen von außen auf die versicherten Gegenstände einwirken und diese beschädigen oder zerstören.

Verpuffung

Verpuffung bezeichnet die langsame Umsetzung von Gasen, Dämpfen oder Stäuben mit nur geringer Geschwindigkeit und Druckwirkung

Überschallknall

Versichert sind Schäden durch Überschallknall, die unmittelbare Zerstörung oder Beschädigung versicherter Sachen aufgrund der Druckwelle eines Flugzeugs verursachen.

Grobe Fahrlässigkeit

Verursacht der Versicherungsnehmer den Schaden grob fahrlässig, ohne gegen Pflichten zu verstoßen, verzichtet der Versicherer auf eine Leistungskürzung entsprechend dem Verschulden.

Einschlussmöglichkeiten im Rahmen des Sonderdeckungskonzepts

Hier sind die verschiedenen Einschlussmöglichkeiten für die Gebäudeversicherung im Rahmen unseres Sonderdeckungskonzepts:

Elementarschäden

Elementarschaden Beschreibung
Überschwemmungen Einschließlich Rückstau und Starkregen mit Rückstau, zusätzlich zur VSSU.
Erdbeben und Erdsenkung Diese Gefahren sind ebenfalls zur VSSU hinzuzufügen.
Erdrutsche Abgedeckt sind auch Schäden durch Erdrutsche sowie durch Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbrüche, jeweils zusätzlich zur VSSU.
Selbstbeteiligung In GK1 und GK2 beträgt die Selbstbeteiligung 10 %, mindestens 500 EUR und maximal 5.000 EUR.
SofortHilfe Im Schadensfall bietet dieser 24-Stunden-Service Unterstützung bei Schadenmeldungen und vermittelt einsatzbereite Handwerker an jedem Tag.

Einschluss Glasversicherung Gebäudeverglasung

Bereich Details
Gebäudeverglasung Die Glasversicherung bietet Schutz für:
✅ Fensterverglasungen
✅ Türen mit Glasanteilen
✅ Verglasungen in Balkonen und Terrassen
✅ Glasfassaden und Lichtkuppeln
Ausschlüsse der Mobiliarverglasung Die Versicherung umfasst nicht:
❌ Glasscheiben in Bildern, Schränken und Vitrinen
❌ Stand-, Wand- und Schrankspiegel
❌ Glasplatten und Sichtfenster von Öfen, Elektro- und Gasgeräten
❌ Kunststoffe (Scheiben und Platten)
❌ Künstlerisch gestaltete Glasscheiben
❌ Verglasungen von Aquarien und Terrarien
❌ Glaskeramik-Kochflächen bis 1.500 EUR
Zusätzliche Ausschlüsse Folgende Gegenstände sind ebenfalls ausgeschlossen:
❌ Optische Gläser und Hohlgläser
❌ Geschirr und Beleuchtungskörper
❌ Handspiegel und Fotovoltaikanlagen
❌ Bereits beschädigte Objekte
❌ Scheiben aus Glas oder Kunststoff in elektronischen Geräten (z. B. Bildschirme)
❌ Gewächshäuser und Innenverglasungen
❌ Abdeckungen von Schwimmbädern

Einschluss Glasversicherung Gebäude- & Mobiliarverglasung

Bereich

Details

Gebäudeverglasung ✅ Fensterverglasungen
✅ Türen mit Glasanteilen
✅ Verglasungen in Balkonen und Terrassen
✅ Glasfassaden und Lichtkuppeln
Mobiliarverglasungen ✅ Glasscheiben in Bildern, Schränken und Vitrinen
✅ Stand-, Wand- und Schrankspiegel
✅ Glasplatten und Sichtfenster von Öfen, Elektro- und Gasgeräten
✅ Kunststoffe (Scheiben und Platten)
✅ Künstlerisch gestaltete Glasscheiben
✅ Verglasungen von Aquarien und Terrarien
✅ Glaskeramik-Kochflächen bis zu 1.500 EUR
Ausschlüsse ❌ Optische Gläser und Hohlgläser
❌ Geschirr und Beleuchtungskörper
❌ Handspiegel und Fotovoltaikanlagen
❌ Bereits bei Antragstellung beschädigte Objekte
❌ Scheiben und Platten aus Glas oder Kunststoff, die Teil elektronischer Geräte sind (z. B. Bildschirme)
❌ Gewächshäuser einschließlich Innenverglasung
❌ Abdeckungen und Überdachungen von Schwimmbädern im Freien

Einschluss Plus-Paket

Leistung

Versicherungssumme

Selbstbeteiligung

✅ Sonstige Nässeschäden durch eindringenden Regen, Schnee und Schmelzwasser bis 5.000,00 € 500,00 €
✅ Beschädigungen an Fassaden und Dämmung durch Vögel bis 5.000,00 € 500,00 €
✅ Gebäudeschäden bei Fehlalarm durch Rauchmelder bis 2.500,00 €
✅ Kosten für die Beseitigung von Bienen-, Wespen- und Hornissennestern bis 2.500,00 € 250,00 €
✅ Kosten im Zusammenhang mit unbemerkten Todesfällen bis 5.000,00 € 500,00 €
✅ Erhöhung der Entschädigungsgrenze um 2.500,00 € je Schadenfall auf bis 10.000,00 €
✅ Versicherungssumme für das Rohrpaket für sämtliche Zu- und Ableitungsrohre

Einschluss Solarschutz

Die Versicherung für solartechnische Einrichtungen bietet umfassenden Schutz für verschiedene Komponenten, die zur Stromerzeugung sowie zur Brauchwassererwärmung und Raumheizung eingesetzt werden. Diese modernen Technologien spielen eine entscheidende Rolle in der nachhaltigen Energieversorgung und ermöglichen eine effiziente Nutzung erneuerbarer Energien. In der nachfolgenden Tabelle sind die versicherten Sachen aufgeführt, die im Rahmen dieser Versicherung abgedeckt sind.

Versicherte Sachen

Beschreibung

Solartechnische Einrichtungen zur Stromerzeugung ✅ Fotovoltaikmodule
✅ Modultragegestelle
✅ Wechselrichter
✅ Erzeugungszähler
✅ Einspeisezähler
✅ Akkumulatoren
✅ Laderegler
✅ Überspannungsschutzeinrichtungen
✅ Gleich- und Wechselstromverkabelung
Solartechnische Einrichtungen zur Brauchwassererwärmung und Raumheizung ✅ Kollektoren
✅ Regeleinheiten
✅ Solarkreispumpen
✅ Temperaturfühler
✅ Speichereinheiten
✅ Rohrleitungen
✅ Wärmemittelträger (z. B. Methanol, Glykol) bei ersatzpflichtigem Schaden

Die Versicherung für solartechnische Einrichtungen umfasst auch eine Erstattung bei Ertragsausfall, die in bestimmten Zeiträumen gilt. Der Versicherer ersetzt die Vergütung für nicht eingespeisten Strom nach einem ersatzpflichtigen Schaden, wobei die Höhe der Entschädigung je nach Jahreszeit variiert. Diese Entschädigung wird jedoch nur für einen festgelegten Haftzeitraum gewährt und unterliegt bestimmten Ausschlüssen. Zudem wird ein Selbstbehalt von 150 EUR pro Versicherungsfall berücksichtigt. Die nachfolgende Tabelle bietet einen detaillierten Überblick über die wichtigsten Aspekte dieser Erstattung.

Versicherte Schäden und Gefahren

Beschreibung

Sachschäden durch nicht vorhergesehene Ereignisse ✅ Entschädigung für Sachschäden an versicherten Sachen durch unerwartete Ereignisse
✅ Abhandenkommen versicherter Sachen durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl oder Raub
Beschädigungen oder Zerstörungen durch:
✅ Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit
✅ Überspannung, Induktion, Kurzschluss
✅ Schwelen, Glimmen, Sengen oder Glühen (inkl. Schäden durch Löschen, Niederreißen, Ausräumen)
✅ Wasserfeuchtigkeit
✅ Vorsatz Dritter, Sabotage, Vandalismus
✅ Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler
Entschädigung für elektronische Bauelemente ✅ Entschädigung wird geleistet, wenn eine versicherte Gefahr nachweislich von außen eingewirkt hat
✅ Folgeschäden an weiteren Austauscheinheiten werden ebenfalls entschädigt
Ausschlüsse von Entschädigungen:
❌ Schäden durch Vorsatz des Versicherungsnehmers oder dessen Repräsentanten
❌ Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion, etc.
❌ Schäden durch Kriegsereignisse oder innere Unruhen
❌ Schäden während Erdbeben oder an nicht bezugsfertigen Gebäuden
❌ Schäden durch normale Abnutzung oder Alterung
Definitionen:
✅ Diebstahl: Wegnahme versicherter Sachen
✅ Einbruchdiebstahl: Einbrechen oder Eindringen in ein Gebäude
✅ Raub: Anwendung oder Androhung von Gewalt zur Wegnahme versicherter Sachen

Die Erstattung bei Ertragsausfall ist ein wesentlicher Bestandteil der Versicherung für solartechnische Einrichtungen. Im Falle eines ersatzpflichtigen Schadens übernimmt der Versicherer die Vergütung für nicht eingespeisten Strom, wobei die Höhe der Entschädigung saisonal variiert. Diese Regelung gilt für einen festgelegten Zeitraum und unterliegt bestimmten Ausschlüssen. Zusätzlich wird ein Selbstbehalt pro Versicherungsfall berücksichtigt. Die folgende Tabelle gibt einen detaillierten Überblick über die relevanten Aspekte der Erstattung.

Aspekt

Details

Erstattung bei Ertragsausfall ✅ Der Versicherer ersetzt die Vergütung für nicht eingespeisten Strom nach einem ersatzpflichtigen Schaden
Zeitraum für Erstattung 01.10. bis 31.03.: 1 EUR je versichertem kWp und Tag
01.04. bis 30.09.: 2 EUR je versichertem kWp und Tag
Haftzeit ✅ Entschädigung wird längstens für 12 Monate gezahlt
Ausschlüsse von Entschädigungen ❌ Keine Entschädigung bei:
❌ Außergewöhnlichen Ereignissen, die während der Unterbrechung der technischen Einsatzmöglichkeit hinzutreten
❌ Behördlich angeordneten Wiederherstellungs- oder Betriebsbeschränkungen
❌ Unzureichendem Kapital für die Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung
❌ Änderungen, Verbesserungen oder Überholungen während der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung
Selbstbehalt ✅ Der insgesamt als entschädigungspflichtig errechnete Betrag wird je Versicherungsfall und je Anlage um 150 EUR gekürzt
✅ Höherer Selbstbehalt in der Wohngebäudeversicherung gilt auch für solartechnische Anlagen

Gartenschutz

Die Versicherung für Gartenanlagen umfasst eine Vielzahl von versicherten Objekten, die auf dem im Versicherungsschein bezeichneten Grundstück lokalisiert sind. Diese Objekte tragen zur Gestaltung und Funktionalität des Außenbereichs bei und sind daher essenziell für die Sicherheit der Besitzer. Im Folgenden sind die spezifischen Objekte aufgelistet, die durch die Versicherung abgedeckt sind, um sicherzustellen, dass sie vor unvorhergesehenen Ereignissen und Schäden geschützt sind.

Aspekt

Details

Versicherte Objekte ✅ Frei stehende Pergolen in Festbauweise (Holz oder Metall)
✅ Gartenhäuschen und Geräteschuppen
✅ Mit dem Boden fest verbundene oder eingelassene Spielgeräte
✅ Schwimmbecken im Freien (einschließlich deren Abdeckung)
✅ Gartenteiche (ohne Inhalt)
✅ Brunnen
✅ Brücken
✅ Stütz- und Abfangmauern
✅ Frei stehende Pavillons in Festbauweise (Holz oder Stein)
Versicherungsort ✅ Auf dem im Versicherungsschein bezeichneten Grundstück

Die Versicherung für Gartenanlagen bietet umfassenden Schutz gegen verschiedene Schäden, die durch unerwartete Ereignisse wie Feuer, Sturm oder Elementarereignisse verursacht werden. Im Folgenden sind die wichtigsten Aspekte aufgeführt, die die Erstattung von Kosten, die Wiederbepflanzung beschädigter Pflanzen sowie die Gartenneuplanung betreffen. Zudem wird der Selbstbehalt, der bei der Entschädigung berücksichtigt wird, erläutert. Diese Regelungen sind entscheidend, um sicherzustellen, dass Gartenbesitzer im Schadensfall angemessen unterstützt werden.

Aspekt

Details

Erstattung von Kosten Entfernen, Abtransport und Entsorgung von umgestürzten Bäumen durch die Gefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel oder Elementar, wenn eine natürliche Regeneration nicht zu erwarten ist.
Hinweis: Bereits abgestorbene Bäume sind ausgeschlossen.
Wiederbepflanzung Kosten für die Wiederbepflanzung von Gärten mit jungen Trieben, wenn Bäume, Sträucher, Pflanzenstöcke oder Kletterpflanzen durch die Gefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel oder Elementar so beschädigt wurden, dass eine natürliche Regeneration nicht zu erwarten ist.
Gartenneuplanung Kosten für Gartenneuplanung, wenn mehr als die Hälfte des Gartens (Gartenanlage, Gartenbepflanzung) durch einen Versicherungsfall beschädigt oder zerstört wurde.
Selbstbehalt ✅ Der als entschädigungspflichtig errechnete Betrag wird je Versicherungsfall um einen Selbstbehalt in Höhe von 150 EUR gekürzt.
✅ Ein höherer Selbstbehalt in der Wohngebäudeversicherung gilt auch für den GartenSchutz.

Einschlussmöglichkeiten für die Gebäudeversicherung

Eine Gebäudeversicherung kann neben den Standardrisiken optional auch weitere Gefahren abdecken, um sicherzustellen, dass dein Gebäude umfassend geschützt ist. Zu diesen zusätzlichen Deckungsoptionen gehören:

Elementarschäden

Dazu gehören Schäden durch Starkregen, Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdrutsch, Schneedruck oder Lawinen.

Glasbruch

Diese Erweiterung deckt Schäden an Glasbauteilen wie Fenstern, Türen, Wintergärten und Glaskuppeln ab, unabhängig von der Ursache des Bruchs.

Schäden durch alternative Energiequellen

Spezielle Policen können Photovoltaik-, Solarthermie-, Geothermie- und Wärmepumpenanlagen abdecken, einschließlich des Ertragsausfalls infolge versicherter Sachschäden.

Haustechnik

Gebäudetechnische Anlagen können durch verschiedene Ursachen beeinträchtigt werden, wie Fehlbedienung, Material- oder Konstruktionsfehler, Eindringen von Tieren oder Überspannung. In solchen Fällen springen Gebäude- oder Haustechnik-Versicherungen ein, die Schäden an technischen Installationen abdecken. Nicht versicherbar sind Schäden durch normalen Gebrauch, fehlenden Unterhalt oder Alterung.

Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Deckungsbereiche je nach Versicherungspolice variieren können. Daher ist es ratsam, die Bedingungen der Police sorgfältig zu prüfen. In vielen Fällen bieten Versicherungen die Möglichkeit, die Deckung durch optionale Zusatzleistungen zu erweitern. Dies ermöglicht es dir, deinen Versicherungsschutz an deine individuellen Bedürfnisse anzupassen und sicherzustellen, dass dein Gebäude umfassend abgesichert ist.

Die Deckung der Gebäudeversicherung kann durch die Berücksichtigung zusätzlicher Risiken erweitert werden

Eine Gebäudeversicherung kann neben den Standardrisiken optional auch weitere Gefahren abdecken, um sicherzustellen, dass dein Gebäude umfassend geschützt ist. Zu diesen zusätzlichen Deckungsoptionen gehören:

Elementarschäden

Dazu gehören Schäden durch Starkregen, Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdrutsch, Schneedruck oder Lawinen.

Glasbruch

Diese Erweiterung deckt Schäden an Glasbauteilen wie Fenstern, Türen, Wintergärten und Glaskuppeln ab, unabhängig von der Ursache des Bruchs.

Schäden durch alternative Energiequellen

Spezielle Policen können Photovoltaik-, Solarthermie-, Geothermie- und Wärmepumpenanlagen abdecken, einschließlich des Ertragsausfalls infolge versicherter Sachschäden.

Haustechnik

Gebäudetechnische Anlagen können durch verschiedene Ursachen beeinträchtigt werden, wie Fehlbedienung, Material- oder Konstruktionsfehler, Eindringen von Tieren oder Überspannung. In solchen Fällen springen Gebäude- oder Haustechnik-Versicherungen ein, die Schäden an technischen Installationen abdecken. Nicht versicherbar sind Schäden durch normalen Gebrauch, fehlenden Unterhalt oder Alterung.

Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Deckungsbereiche je nach Versicherungspolice variieren können. Daher ist es ratsam, die Bedingungen der Police sorgfältig zu prüfen. In vielen Fällen bieten Versicherungen die Möglichkeit, die Deckung durch optionale Zusatzleistungen zu erweitern. Dies ermöglicht es dir, deinen Versicherungsschutz an deine individuellen Bedürfnisse anzupassen und sicherzustellen, dass dein Gebäude umfassend abgesichert ist.

Die Kosten im Schadensfall: Was deine Gebäudeversicherung übernimmt

Die Gebäudeversicherung trägt im Schadensfall eine Vielzahl von Kosten, die je nach Art und Umfang des Schadens variieren können. Hier sind einige der Kosten, die von der Gebäudeversicherung abgedeckt werden können:

  • Reparaturkosten: Die Versicherung übernimmt die Kosten für Reparaturen am Gebäude, einschließlich der Instandsetzung von Strukturen wie Wänden, Dächern, Decken und Fundamenten.
  • Wiederherstellungskosten: Falls Teile des Gebäudes zerstört werden, deckt die Versicherung die Kosten für die Wiederherstellung oder den Wiederaufbau ab.
  • Aufräumungs- und Entsorgungskosten: Die Versicherung kann auch die Kosten für die Beseitigung von Trümmern und die Entsorgung beschädigter Materialien übernehmen.
  • Zusätzliche Kosten: Dazu gehören Kosten für temporäre Unterkünfte, wenn das Gebäude vorübergehend unbewohnbar ist, sowie Kosten für Notmaßnahmen wie das Abdichten von undichten Stellen oder das Abschalten von Versorgungsleitungen.
  • Haustechnik und Ausstattung: Schäden an Heizungsanlagen, Elektroinstallationen, Sanitäranlagen und anderen haustechnischen Einrichtungen können ebenfalls von der Versicherung abgedeckt sein.

Es ist wichtig zu beachten, dass die genaue Deckung und die Kosten, die von der Versicherung getragen werden, von den Bedingungen und dem Umfang der Police abhängen.

Die Rolle der groben Fahrlässigkeit in der Wohngebäudeversicherung

  • Grobe Fahrlässigkeit in der Wohngebäudeversicherung: In der Wohngebäudeversicherung spielt die Frage der groben Fahrlässigkeit eine entscheidende Rolle. Sie bezieht sich auf Handlungen, die über normale Fahrlässigkeit hinausgehen und als besonders nachlässig oder unvorsichtig angesehen werden. Im Kontext der Versicherung bedeutet dies, dass Schäden, die durch grob fahrlässiges Verhalten verursacht werden, unter bestimmten Bedingungen möglicherweise nicht vollständig abgedeckt sind.
  • Einschränkungen bei grober Fahrlässigkeit: Obwohl Wohngebäudeversicherungen Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit entstehen, üblicherweise nicht von vornherein ausschließen, können sie die Entschädigungssumme reduzieren, wenn grob fahrlässiges Verhalten nachgewiesen wird. Die genauen Bedingungen und Einschränkungen hinsichtlich grober Fahrlässigkeit variieren je nach Versicherungsgesellschaft und den individuellen Vertragsbedingungen.
  • Wichtige Überlegungen für Versicherungsnehmer: Es ist daher von großer Bedeutung, die Police sorgfältig zu prüfen und sich über die spezifischen Bedingungen, insbesondere im Hinblick auf grobe Fahrlässigkeit, im Klaren zu sein. Um potenzielle Probleme im Schadensfall zu vermeiden, ist es ratsam, Maßnahmen zu ergreifen, um Risiken zu minimieren und das versicherte Eigentum ordnungsgemäß zu sichern.
  • Verzicht auf grobe Fahrlässigkeit: Eine wichtige Überlegung ist es, einen Tarif zu wählen, der den Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit beinhaltet. In solchen Verträgen verzichtet die Versicherung darauf, die Entschädigung aufgrund grober Fahrlässigkeit zu kürzen. Obwohl diese Tarife möglicherweise etwas teurer sind, bieten sie im Ernstfall einen umfassenderen Schutz.
  • Verhalten bei grober Fahrlässigkeit: Wenn ein Mieter grob fahrlässig einen Schaden verursacht, greift zunächst die Gebäudeversicherung ein, unabhängig von der Schwere der Fahrlässigkeit. Allerdings behält sich die Versicherung vor, im Fall grober Fahrlässigkeit einen Teil der Schadenssumme vom Mieter einzufordern. Der Mieter kann diese Forderung wiederum auf seine private Haftpflichtversicherung übertragen, sofern diese Mietsachschäden abdeckt.

Mietausfall in der Wohngebäudeversicherung

Die Wohngebäudeversicherung übernimmt verschiedene Mietkosten im Falle eines Schadensfalls wie beispielsweise Leitungswasser- oder Brandschäden, die zur Unbewohnbarkeit der Wohnung führen können. In solchen Fällen ist es unwahrscheinlich, dass ein Mieter weiterhin die Miete zahlt. Dabei geht es nicht nur um die Nettomiete, sondern auch um die laufenden Kosten wie Grundsteuer, Wasser und Müllabfuhr, die unabhängig von der Vermietung fällig sind. Daher muss die Wohngebäudeversicherung nicht nur die Kaltmiete, sondern auch die umlagefähigen Nebenkosten übernehmen.

Die Dauer der Zahlungen für Mietausfälle hängt von verschiedenen Faktoren ab und kann von Versicherer zu Versicherer variieren. Grundsätzlich prüft die Wohngebäudeversicherung zunächst, ob ein Leistungsanspruch besteht. Die Leistungsdauer beträgt in der Regel zwischen zwölf und 24 Monaten, endet jedoch vorzeitig, wenn die Wohnung wieder bewohnbar und idealerweise wieder vermietet ist.

Was die Gebäudeversicherung nicht abdeckt

In der Regel übernimmt die Gebäudeversicherung nicht die Kosten für Schäden in folgenden Fällen:

  • Schäden, die durch nicht versicherte Gefahren entstehen.
  • Schäden, die auf normale Abnutzung, mangelnde Wartung oder unsachgemäße Nutzung zurückzuführen sind.
  • Schäden durch Krieg, Terroranschläge oder Kernenergie.
  • Schäden, die durch höhere Gewalt verursacht wurden, wie beispielsweise Erdbeben oder Überschwemmungen, sofern diese nicht ausdrücklich in der Police abgedeckt sind.
  • Schäden durch Plansch- und Reinigungswasser, Schwamm, Regenwasser aus Fallrohren.
  • Schäden durch Sturmflut, Lawinen, sowie das Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Außentüren oder andere Öffnungen.
  • Schäden durch Vorsatz oder mutwilliges Handeln.

Es ist entscheidend, die genauen Ausschlüsse in der Police zu überprüfen, da diese je nach Versicherer und Vertragsbedingungen variieren können.

Was versteht man unter einer Gefahrerhöhung in der Wohngebäudeversicherung?

In der Wohngebäudeversicherung bezieht sich eine „Gefahrerhöhung“ auf Veränderungen der Risikosituation, die das Potenzial für Schäden am versicherten Gebäude erhöhen. Diese Veränderungen können durch bauliche Maßnahmen, Änderungen in der Nutzung oder andere Umstände verursacht werden. Eine Gefahrerhöhung kann dazu führen, dass die Versicherungsprämien angepasst werden müssen oder dass die Versicherungsgesellschaft das Versicherungsverhältnis kündigt, wenn die erhöhte Gefahr nicht behoben wird.

Es ist ratsam, den Versicherer so schnell wie möglich über solche Ausnahmesituationen zu informieren. Oftmals genügt ein einfacher Anruf, um sicherzustellen, dass der Versicherungsschutz weiterhin gewährleistet ist.

Wertermittlung in der Gebäudeversicherung: Ein Überblick

Die Bewertung von Gebäuden in der Wohngebäudeversicherung ist entscheidend, um sicherzustellen, dass sie angemessen gegen Schäden versichert sind. Es gibt verschiedene Methoden zur Wertermittlung, die jeweils unterschiedliche Ansätze und Bewertungskriterien verwenden. In diesem Überblick werden die gängigsten Methoden zur Gebäudewertermittlung vorgestellt, darunter der 1914er-Wert, das Wohnflächenmodell, das gleitende Neuwertverfahren, das Neuwertverfahren, das Zeitwertverfahren und das gemeine Wertverfahren. Jede dieser Methoden hat ihre eigenen Vor- und Nachteile und ist für unterschiedliche Anwendungen geeignet.

1914er-Wert als historische Grundlage

Der 1914er-Wert, auch bekannt als Zeitwert, ist eine gängige Methode zur Wertermittlung von Gebäuden in der Wohngebäudeversicherung. Hierbei wird der Neubauwert eines Gebäudes im Jahr 1914 als Ausgangspunkt genommen. Dieser Wert basiert auf verschiedenen Faktoren wie Größe, Bauweise und Materialqualität. Der errechnete Wert dient als Basis für die Versicherungssumme und wird regelmäßig an die aktuellen Baukosten angepasst, um sicherzustellen, dass das Gebäude ausreichend versichert ist.

Wohnflächenmodell für zeitgemäße Bewertung

Das Wohnflächenmodell ist eine moderne Methode zur Wertermittlung, die den Wert eines Gebäudes anhand seiner Wohnfläche bestimmt. Dabei werden alle beheizten Räume einbezogen, und der Wert pro Quadratmeter Wohnfläche wird mit der Gesamtwohnfläche multipliziert. Diese Methode bietet eine einfache und transparente Bewertung, ist jedoch möglicherweise nicht so genau wie andere Ansätze, da individuelle Merkmale des Gebäudes nicht vollständig berücksichtigt werden.

Gleitendes Neuwertverfahren für aktuelle Bewertung

Das gleitende Neuwertverfahren berücksichtigt die aktuellen Baupreise und -kosten zur Bewertung eines Gebäudes. Der Neubauwert wird regelmäßig überprüft und an die aktuellen Marktbedingungen angepasst, um sicherzustellen, dass die Versicherungssumme dem tatsächlichen Wert des Gebäudes entspricht. Diese Methode bietet eine präzisere und zeitgemäßere Bewertung und stellt sicher, dass das Gebäude angemessen gegen Schäden versichert ist.

Neuwertverfahren für zeitgemäße Absicherung

Beim Neuwertverfahren wird der aktuelle Neubauwert des Gebäudes berücksichtigt, um die Versicherungssumme festzulegen. Dieser Wert wird von Sachverständigen unter Berücksichtigung verschiedener Faktoren wie Größe, Bauqualität und regionalen Baukosten ermittelt. Das Neuwertverfahren bietet eine genaue Einschätzung des tatsächlichen Werts des Gebäudes und stellt sicher, dass es im Falle eines Schadens angemessen abgesichert ist.

Zeitwertverfahren für realistische Einschätzung

Das Zeitwertverfahren berücksichtigt den aktuellen Wert des Gebäudes unter Berücksichtigung seines Alters, Zustands und Abnutzungsgrades. Der Wert wird regelmäßig überprüft und angepasst, um sicherzustellen, dass das Gebäude angemessen gegen Schäden versichert ist. Diese Methode bietet eine realistische Einschätzung des aktuellen Werts des Gebäudes und berücksichtigt dessen Wertminderung im Laufe der Zeit.

Gemeiner Wert für marktgerechte Bewertung

Das gemeine Wertverfahren basiert auf dem aktuellen Marktwert des Gebäudes und berücksichtigt verschiedene Faktoren wie Standort, Angebot und Nachfrage sowie den Zustand des Gebäudes. Diese Methode bietet eine aktuelle und marktgerechte Bewertung, die empfindlich gegenüber Marktschwankungen ist. Durch regelmäßige Überprüfung und Anpassung des gemeinen Werts kann sichergestellt werden, dass das Gebäude angemessen abgesichert ist.

Warum es wichtig ist, die Deckungssumme der Gebäudeversicherung regelmäßig zu überprüfen

Eine regelmäßige Überprüfung der Deckungssumme in deiner Gebäudeversicherung ist entscheidend, um sicherzustellen, dass du ausreichend gegen potenzielle Schäden abgesichert bist. Veränderungen am Gebäude, wie Umbauten, Anbauten oder Sanierungsmaßnahmen, können das Risiko für Schäden verändern. Wenn die Deckungssumme nicht entsprechend angepasst wird, besteht das Risiko, dass im Schadensfall nicht alle Kosten gedeckt sind. Daher ist es ratsam, einmal im Jahr die Deckungssumme zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen, um einen angemessenen Versicherungsschutz zu gewährleisten.

Dein Versicherer fordert normalerweise jährlich Informationen über mögliche bauliche Veränderungen an deinem versicherten Gebäude an. Dabei kann der Versicherer explizit nachfragen, ob Umbauten, Renovierungen oder andere Veränderungen am Gebäude vorgenommen wurden, die Auswirkungen auf die Versicherung haben könnten. Das Ziel ist sicherzustellen, dass die Versicherungssumme und die Deckung dem aktuellen Zustand des Gebäudes entsprechen und im Schadensfall ausreichend sind.

Umbauten oder Anbauten können dazu führen, dass die Deckungssumme und deine Beiträge steigen. Im Gegensatz dazu können umfangreiche Sanierungsmaßnahmen oder eine Kernsanierung sogar zu Rabatten auf deine Versicherungsbeiträge führen.

Der Unterversicherungsverzicht in der Wohngebäudeversicherung

Der Unterversicherungsverzicht in der Wohngebäudeversicherung ist eine wichtige Klausel, die sicherstellt, dass im Schadensfall keine Abzüge aufgrund einer Unterversicherung vorgenommen werden. Normalerweise wird der Wert der Immobilie anhand verschiedener Kriterien wie dem Neubauwert oder dem Wohnflächenmodell geschätzt, um die Versicherungssumme festzulegen. Wenn jedoch der tatsächliche Wert der Immobilie höher ist als die vereinbarte Versicherungssumme, spricht man von Unterversicherung.

Der Unterversicherungsverzicht stellt sicher, dass der Versicherungsnehmer im Schadensfall den vollen Versicherungsschutz erhält, auch wenn die Versicherungssumme niedriger ist als der tatsächliche Wert der Immobilie. Ohne diese Klausel könnte der Versicherer bei Unterversicherung den Schadensbetrag anteilig kürzen. Der Unterversicherungsverzicht bietet also eine zusätzliche Sicherheit für den Versicherungsnehmer und gewährleistet, dass er im Ernstfall nicht finanziell benachteiligt wird.

Was ein Wohnungsschutzbrief nützt

Ein Wohnungsschutzbrief bietet einen zusätzlichen Schutz für Mieter und Wohnungseigentümer und deckt eine Vielzahl von Notsituationen ab, die über reinen Sachschaden hinausgehen. Diese Zusatzleistung wird oft als Ergänzung zu einer Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung angeboten.

Leistungen im Notfall:

Kosten für den Schlüsseldienst:

Im Falle eines Schlüsselverlusts oder -bruchs übernimmt der Wohnungsschutzbrief die Kosten für einen professionellen Schlüsseldienst, der den Zugang zur Wohnung wiederherstellt.

Wasserinstallation:

Defekte Armaturen oder Unterbrechungen der Wasserversorgung werden durch den Wohnungsschutzbrief behoben, wobei die Lohnkosten des Handwerkers abgedeckt sind.

Schäden an der Heizungsinstallation:

Der Schutzbrief übernimmt die Schadenbehebung für defekte Heizkörper und deren Thermostatventile.

Einschränkungen und Ausnahmen:

Elektroinstallation:

Während der Wohnungsschutzbrief Schäden an der Elektroinstallation abdeckt, sind Ausfälle elektrischer Geräte nicht eingeschlossen.

Heizkesseln und Brennern:

Der Schutzbrief leistet keine Zahlungen für die Behebung von Schäden an Heizkesseln, Brennern, Tanks und Heizungsrohren.

Schädlingsbekämpfung:

Allgemeine Schädlingsbekämpfung:

Kosten für die Bekämpfung von Schädlingen wie Kakerlaken, Ratten, Mäusen, Ameisen und anderen Insekten werden vom Wohnungsschutzbrief übernommen.

Entfernung von Wespen- und Bienennestern:

  • Auch die Beseitigung von Nestern in und außerhalb der Wohnung sowie im Garten wird vom Schutzbrief abgedeckt.

Welche Faktoren bestimmen den Preis für deine Wohngebäudeversicherung?

Der Beitrag für eine Wohngebäudeversicherung setzt sich aus verschiedenen Faktoren zusammen. Hier sind die Hauptkomponenten:

  • Versicherungssumme: Die Höhe der Versicherungssumme, also der Betrag, für den das Gebäude versichert ist, beeinflusst den Beitrag. Je höher die Versicherungssumme, desto höher in der Regel auch der Beitrag.
  • Versicherungsrisiko: Das Risiko, dass das versicherte Gebäude Schäden erleidet, beeinflusst ebenfalls den Beitrag. Faktoren wie Lage des Gebäudes, Bauart, Alter, Ausstattung und mögliche Risiken in der Umgebung werden berücksichtigt.
  • Deckungsumfang: Die Art und der Umfang der abgedeckten Risiken und Leistungen der Versicherung beeinflussen den Beitrag. Eine umfassendere Deckung mit zusätzlichen Leistungen kann zu einem höheren Beitrag führen.
  • Selbstbeteiligung: Die Höhe der Selbstbeteiligung, also des Betrags, den der Versicherungsnehmer im Schadensfall selbst trägt, wirkt sich auf den Beitrag aus. Eine höhere Selbstbeteiligung kann zu einem niedrigeren Beitrag führen, da der Versicherungsnehmer einen Teil des Risikos selbst trägt.
  • Regionale Faktoren: Regionale Unterschiede in Bezug auf Schadenshäufigkeit, Wetterrisiken und andere lokale Gegebenheiten können den Beitrag beeinflussen.
  • Individuelle Faktoren: Persönliche Merkmale des Versicherungsnehmers oder des Gebäudes, wie etwa Vorversicherungen, Schadenfreiheitsrabatte, Sicherheitsmaßnahmen am Gebäude oder Bauweise, können den Beitrag beeinflussen.

Diese Faktoren werden von Versicherungsunternehmen berücksichtigt, um den Beitrag für eine Wohngebäudeversicherung festzulegen. Je nach Versicherer können auch weitere Faktoren eine Rolle spielen.

Fazit

Abschließend lässt sich sagen, dass die Wohngebäudeversicherung eine entscheidende Absicherung für Hausbesitzer darstellt.

Sie schützt nicht nur das Gebäude selbst, sondern auch das finanzielle Wohlergehen der Eigentümer im Falle von Schäden durch verschiedenste Risiken wie Feuer, Sturm, Hagel, Leitungswasser und weitere Gefahren.

Die Höhe der Versicherungsprämie hängt von verschiedenen Faktoren wie der Bauart, der Wohnfläche, dem Wert des Gebäudes, der Region und den gewählten Zusatzleistungen ab.

Um den bestmöglichen Schutz zu gewährleisten, ist es wichtig, die individuellen Bedürfnisse und Risiken sorgfältig zu prüfen und eine entsprechende Versicherungspolice abzuschließen.

Ein regelmäßiger Vergleich und gegebenenfalls eine Anpassung der Versicherungssumme stellen sicher, dass der Versicherungsschutz stets angemessen bleibt.

Insgesamt bietet die Wohngebäudeversicherung den Hausbesitzern die notwendige Sicherheit und den Schutz ihres Eigentums vor unvorhergesehenen Ereignissen.

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